Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2010) (2010)

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Klenze beschreibt die damals ereignisrei 
che Zeit. Einerseits soll es Streitigkeiten um 
den Grenzverlauf der Alpen Guschgfiel und 
Güschgle gegenüber der österreichischen 
Seite gegeben haben, andererseits aber 
auch einen Zwist zwischen Mälsnern und 
Balznern um das Schneefluchtrecht. Über 
die Lösung dieses Konflikts berichtet 
Klenze Folgendes: 
«Die Genossen bevollmächtigten einen Aus 
schuss, der die Sache auf gütlichem Wege 
erledigte. Die Gränzen wurden revidiert 
und für einen zweifelhaften Theil auf 
Grund alter Briefe näher bestimmt, dass 
ihn beide Genossen wie auch die Alp 
Güschle zu nutzen haben. Dort darf aber 
während der Alpzeit nicht geweidet wer 
den, sondern bleibt dieser Platz für Schnee 
flüchte bestimmt, ist dazu keine Noth, so 
sollen die Guschgfieler und die Güschler 
nach vorhergegangener Verständigung ihn 
miteinander in den letzten Tagen (der 
Alpzeit) beweiden. 7 » 
Damit hatte die Alpe Guschgfiel zu be 
stimmten Bedingungen ein Schneeflucht 
recht für das Güschgle. Diese Regelung von 
1717 wurde von der Regierung noch 1861 
bestätigt. Weil die Auflage für das Güschgle 
immer wieder Kompromisslösungen ver 
langte und mit der Modernisierung der Alp 
wirtschaft das Schneefluchtrecht stark an 
Bedeutung verlor, wurde dieses von den 
beiden Alpgenossenschaften 1982 einver- 
nehmlich durch eine vom Land Liechten 
stein sowie von der Gemeinde Balzers und 
der Alpgenossenschaft Gapfahl-Güschgle 
getragene Ausgleichszahlung aufgehoben. 
Anders als Gapfahl wurde das Güschgle die 
letzten rund zweihundert Jahre als Galt- 
viehalpe genutzt, wodurch für die Bewirt 
schaftung weniger Aufwand betrieben wer 
den musste. Wie im Fall von Gap fahl nahm 
die Genossenschaft im Güschgle zu Beginn 
des 20. Jahrhunderts wichtige Bauprojekte 
in Angriff. 1913/14, kurz vor Ausbruch des 
Ersten Weltkrieges, ist eine Hirtenhütte ent 
standen; zehn Jahre später folgte ein Stall 
für 80 Tiere. Heuer wurden noch 55 Stück 
Vieh gesommert; die Zahl ist in den letzten 
Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 
Im Gegensatz zum höher gelegenen Ga 
pfahl verfügt das Güschgle über beachtli 
che Waldflächen, wodurch stets genügend 
Holz für Bauprojekte und die Bewirtschaf 
tung der Alpe vorhanden war. Die Kehrsei 
te: Die Aufforstung und Pflege des Waldes, 
wie sie in der Verordnung über die Sanie 
rung der Alp- und Berggebiete vom 1. Juli 
1968 vorgeschrieben ist, stellt für die Ge 
nossenschaft eine aufwendige und auch 
zeitintensive Aufgabe dar. 
Die Alpgenossenschaft Gapfahl-Güschgle 
Gemäss Statuten ist die Alpgenossenschaft 
Gapfahl-Güschgle «eine Genossenschaft 
von alpberechtigten Bürgern und Bürgerin 
nen der Gemeinde Balzers» 3 und Eigentü 
merin der beiden Alpen Gapfahl und 
Güschgle. Als alpberechtigt gelten Nach 
kommen eines Alpgenossen sowie Mitglie 
der, die durch Beschluss der Genossen 
schaftsversammlung aufgenommen wer 
den. Letztere haben eine Einkaufstaxe zu 
Die wichtigsten Daten zu den Alpen Gapfahl und Güschgle 
Gapfahl 
Güschgle 
Fläche 
ca. 1,4 km 2 
ca. 1 km 2 
Lage, Höhe 
Untersäss: 1701 m ü. M. 
Obersäss: 1’879 m ü. M. 
1’481 mü. M. 
Art der Bewirtschaftung 
Galtviehalpe 
Galtviehalpe 
Viehbestand 
ca. 130 Stück Galtvieh 
und 80 Schafe 
ca. 55 Stück Galtvieh 
Wirtschaftsgebäude 
Obersäss (Hirte) 
Untersäss 
Jagdhütte 
Stall und Hütte 
Strassenunterhalt 
ca. 2 km 
ca. 600 m 
7 Klenze, S. 18f. 
8 Statuten der Alpgenos 
senschaft Gapfahl- 
Güschgle vom 
29.11.2005, Art. 1.
	        

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