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Klenze beschreibt die damals ereignisrei
che Zeit. Einerseits soll es Streitigkeiten um
den Grenzverlauf der Alpen Guschgfiel und
Güschgle gegenüber der österreichischen
Seite gegeben haben, andererseits aber
auch einen Zwist zwischen Mälsnern und
Balznern um das Schneefluchtrecht. Über
die Lösung dieses Konflikts berichtet
Klenze Folgendes:
«Die Genossen bevollmächtigten einen Aus
schuss, der die Sache auf gütlichem Wege
erledigte. Die Gränzen wurden revidiert
und für einen zweifelhaften Theil auf
Grund alter Briefe näher bestimmt, dass
ihn beide Genossen wie auch die Alp
Güschle zu nutzen haben. Dort darf aber
während der Alpzeit nicht geweidet wer
den, sondern bleibt dieser Platz für Schnee
flüchte bestimmt, ist dazu keine Noth, so
sollen die Guschgfieler und die Güschler
nach vorhergegangener Verständigung ihn
miteinander in den letzten Tagen (der
Alpzeit) beweiden. 7 »
Damit hatte die Alpe Guschgfiel zu be
stimmten Bedingungen ein Schneeflucht
recht für das Güschgle. Diese Regelung von
1717 wurde von der Regierung noch 1861
bestätigt. Weil die Auflage für das Güschgle
immer wieder Kompromisslösungen ver
langte und mit der Modernisierung der Alp
wirtschaft das Schneefluchtrecht stark an
Bedeutung verlor, wurde dieses von den
beiden Alpgenossenschaften 1982 einver-
nehmlich durch eine vom Land Liechten
stein sowie von der Gemeinde Balzers und
der Alpgenossenschaft Gapfahl-Güschgle
getragene Ausgleichszahlung aufgehoben.
Anders als Gapfahl wurde das Güschgle die
letzten rund zweihundert Jahre als Galt-
viehalpe genutzt, wodurch für die Bewirt
schaftung weniger Aufwand betrieben wer
den musste. Wie im Fall von Gap fahl nahm
die Genossenschaft im Güschgle zu Beginn
des 20. Jahrhunderts wichtige Bauprojekte
in Angriff. 1913/14, kurz vor Ausbruch des
Ersten Weltkrieges, ist eine Hirtenhütte ent
standen; zehn Jahre später folgte ein Stall
für 80 Tiere. Heuer wurden noch 55 Stück
Vieh gesommert; die Zahl ist in den letzten
Jahren kontinuierlich zurückgegangen.
Im Gegensatz zum höher gelegenen Ga
pfahl verfügt das Güschgle über beachtli
che Waldflächen, wodurch stets genügend
Holz für Bauprojekte und die Bewirtschaf
tung der Alpe vorhanden war. Die Kehrsei
te: Die Aufforstung und Pflege des Waldes,
wie sie in der Verordnung über die Sanie
rung der Alp- und Berggebiete vom 1. Juli
1968 vorgeschrieben ist, stellt für die Ge
nossenschaft eine aufwendige und auch
zeitintensive Aufgabe dar.
Die Alpgenossenschaft Gapfahl-Güschgle
Gemäss Statuten ist die Alpgenossenschaft
Gapfahl-Güschgle «eine Genossenschaft
von alpberechtigten Bürgern und Bürgerin
nen der Gemeinde Balzers» 3 und Eigentü
merin der beiden Alpen Gapfahl und
Güschgle. Als alpberechtigt gelten Nach
kommen eines Alpgenossen sowie Mitglie
der, die durch Beschluss der Genossen
schaftsversammlung aufgenommen wer
den. Letztere haben eine Einkaufstaxe zu
Die wichtigsten Daten zu den Alpen Gapfahl und Güschgle
Gapfahl
Güschgle
Fläche
ca. 1,4 km 2
ca. 1 km 2
Lage, Höhe
Untersäss: 1701 m ü. M.
Obersäss: 1’879 m ü. M.
1’481 mü. M.
Art der Bewirtschaftung
Galtviehalpe
Galtviehalpe
Viehbestand
ca. 130 Stück Galtvieh
und 80 Schafe
ca. 55 Stück Galtvieh
Wirtschaftsgebäude
Obersäss (Hirte)
Untersäss
Jagdhütte
Stall und Hütte
Strassenunterhalt
ca. 2 km
ca. 600 m
7 Klenze, S. 18f.
8 Statuten der Alpgenos
senschaft Gapfahl-
Güschgle vom
29.11.2005, Art. 1.