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tigsten gesetzlichen Grundlagen in den
Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz,
Wald und Siedlungsgebiet berücksichtig
ten, wurden vier potenzielle Standorte für
einen Golfplatz in Liechtenstein definiert:
Neben «Studa» in Ruggell/Gamprin und
dem «Sportpark Böscha» in Eschen/Mau
ren waren es wiederum die «Lang Wesa» in
Balzers, wobei auch Gemeindegebiet von
Triesen einbezogen wurde, und das «Flä-
scher Riet», was wiederum Schweizer Ge
biet betroffen hätte.
Eine Eignungsbeurteilung stufte die beiden
Standorte in Balzers für einen Golfplatz als
«gut geeignet» ein. Die gleiche Einschätzung
erhielt auch die Erschliessung des «Fläscher
Rietes», wogegen jene der «Lang Wesa» nur
mit «geeignet» bewertet wurde. Der Bau
grund schliesslich wurde für die «Lang
Wesa» als «geeignet» angesehen und beim
«Fläscher Riet» als «bedingt geeignet».
Die Firma ATW Engineering AG hielt in
den Schlussfolgerungen ihres Berichtes
fest, dass in Bezug auf die «Lang Wesa»,
das «Fläscher Riet» und das Gebiet «Studa»
in Ruggell/Gamprin weitere Abklärungen
vorgenommen werden könnten. Das grösste
Konfhktpotenzial wurde bei allen Gebieten
im Bereich der Landwirtschaft, insbeson
dere im Hinblick auf den Flächenverlust,
gesehen.
Sowohl die Standorte in der Gemeinde
Balzers wie auch jene im Liechtensteiner
Unterland wurden aufgrund der Gegeben
heiten nicht mehr weiter verfolgt. Damit war
auch die zweite Initiative gescheitert, und so
müssen die liechtensteinischen Golferinnen
und Golfer nach wie vor ihrem Hobby im
Ausland nachgehen.
Die Übersicht zeigt die Vielzahl der Grundparzellen im Gebiet «Lang
Wesa» - ein Umstand, der dem geplanten Golfplatzprojekt von Anfang
an entgegenstand.
Für Auskünfte, Nachforschungen und die
Überlassung von Unterlagen dankt der Ver
fasser der Gemeinde Balzers (Heinzpeter
Vogt), dem Landesarchiv, Willi Wolfinger,
Dr. Werner Walser, Martin Wächter und Klaus
Büchel. Für die Pläne und Luftaufnahmen sei
Emanuel Banzer, Tiefbauamt, gedankt.