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2. ) Auf derselben Seite dieses Streichwuh-
res, u[nd] z[war] vom Fuss dieser Sperre ist
ein ähnliches Streichwuhr in der Richtung
gegen das bereits bestehende alte Wuhr zu
erstellen, und letzteres ist durchwegs um
3 bis 4 Fuss zu erhöhen, dann verhältnis
mässig zu verstärken.
3. ) Weiter abwärts sind jene Stellen, wo der
Rüfestrom zum Theile durchbrach, mittelst
festen Wuhren von 4 Fuss Höhe in der Länge
von circa 5 Klafter zu verbauen.
4. ) Auf der entgegengesetzten Seite unter
halb der zu erstellenden Thalsperre ist das
vorspringende Ufer samt den grossen Stei
nen zu befestigen. Ebenso jenes, welches
weiter abwärts sich befindet.
5. ) Ferner ist längs des alten Wuhres, wo
selbst sich Geschiebe massenhaft ange
häuft hatte, ein circa 5 Fuss tiefer Graben
in möglichst gerader Richtung auszuheben.
Durch die Herstellung vorstehender
Schutzbauwerke wird der Rüfestrom mehr
gegen die Halde hin gehalten, auch wird
sich die Rüfesohle nach und nach tiefer
legen.»
Inwieweit die 1864 und in den folgenden
Jahren angeordneten Massnahmen umge
setzt wurden und wie wirksam sie waren,
lässt sich rund ein Vierteljahrhundert spä
ter aus dem Kommissionsbericht der
Regierung entnehmen. Es heisst in diesem
Bericht von 1891:
«Der in dieser Rüfe nur bei starken Regen
güssen sich bildende Wildbach wird jedoch
eine Menge Geschiebe und Schlamm bis in
die Thalebene herab führen und die zwi
schen dem Waldrande und der Landstrasse
sich ausdehnenden Wiesenkomplexe schäd
lich belästigen. Wir können das eigentliche
Quellengebiet dieser Rüfe füglich ausser
Betracht lassen, da es keine Verbauungen
erheischt und in fast unzugänglichen Re
gionen liegt. Der Rüfenkanal beginnt in ei
nem steil ansteigenden, von bewaldeten Ab
hängen eng eingeschlossenen Tobel, oben
von einer Felswand mit zwei Ausläufern
abgeschlossen. An dieser Stelle liegen ge
waltige Felsblöcke und formiren eine feste
natürliche Thalsperre. Daselbst hat auf der
linkseitigen Thalwand ein mässig grosser
Abrutsch stattgefunden. Unter dieser Stelle
soll ein Streichwuhr zur Uferbefestigung
angelegt werden. Es wurden früher auch
Versuche gemacht, dieses Tobel mittelst
Thalsperren zu verbauen, jedoch mit wenig
oder keinem Erfolge. Vom Tobel durch den
Wald hinunter ist das Rüfenrinnsal nir
gends tief in den sich dort ausbreitenden
alten Schuttkegel eingeschnitten und es
sind gerade auch keine besonderen Anzei
chen einer fortschreitenden Austiefung die
ses Rüfenbettes bemerkbar, weshalb eine
Sohlenbefestigung einstweilen überflüssig
erscheinen muss. Am Ausgange der Thal
schlucht treffen wir auf eine in noch ziem
lich gutem Stande befindliche Thalsperre,
dann begegnen wir etwas weiter unten, am
linkseitigen Ufer, einem festen Streichwuhr,
welches auch in Zukunft gut bewacht und
erhalten werden muss, um zu verhindern,
dass die Rüfe nicht in der Richtung vom
Orte Balzers ausbricht. Von hier bis zur
Brunnenwasserleitung abwärts ist das Rü
fenrinnsal ordentlich erhalten. Unmittelbar
unterhalb der Brunnenleitung dagegen,
fand eine Anstauung des Geschiebes in
einer Weise statt, dass ein Übertreten der
Rüfe zu befürchten steht, weshalb das
Durchstechen dieses Rüfenkegels ohne wei
teren Verzug nöthig erscheint. Das Rinnsal
erstreckt sich von da an noch ca. 350 Meter
weiter abwärts bis zum Waldwege, dort
beginnt die Ablagerungszone, welche bis zu
den Wiesen hinunterreicht. - Das Geschie
bequantum, welches diese Rüfe mit sich
führt, ist gerade nicht bedeutend, dessen
ungeachtet ist es nicht rathsam, dass das
Ablagerungsterrain seitwärts eingeschränkt
wird. Dagegen hält es die Commission für
zweckmässig, dass die Rüfe unten, wo sie
ihren Verlauf nimmt, durch einen Fang
damm, zum Schutze der darunter liegen
den Wiesen, abgegrenzt wird. Derselbe
wäre oberhalb vom Wege an einer bereits
ausgemittelten Stelle anzulegen. Gleichzei
tig ist aber auch für eine entsprechende
Ableitung des Wassers zu sorgen. Zu dem
Behufe wäre ein Graben herzustellen, wel
cher in den Mühlkanal auszumünden hätte.
Der für diesen Graben erforderliche Boden
müsste vorerst ausgelöst werden.» (Com
missionsbericht über den derzeitigen Stand
der Rüfen und Rüfebauten, nebst Vorschlä
gen über die Bauvorkehrungen, welche fer-