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etwa 400 bis 15 v. Chr. stammend - sowie
die im Burghof Gutenberg gefundene
Metallschüssel aus dem 13. Jahrhundert
(Abb. 46) wiedergeben.
Wappen und Schilder
Es wäre nicht korrekt, die in der beachtli
chen Balzner Ahnengalerie aufscheinenden
Adeligen nur als gefeierte Minnesänger und
Frauenhelden darzustellen. Die Herren von
Gutenberg sowie die von Frauenberg und
von Ramschwag waren angesehene, von
Balzers aus wirkende Adelsgeschlechter.
Deren Wappen finden wir auf drei Marken
von 1965 (Abb. 47-49), entworfen von Louis
Jäger. Ulrich von Ramschwags Wappen in
Allianz mit jenem seiner zweiten Gemahlin
Barbara von Hallwil sehen wir zudem auf
einer Marke von 1979 (Abb. 50). Die Vor
lage hierzu stammt von einer kostbaren
Wappenscheibe aus dem Liechtensteini
schen Landesmuseum.
Das Balzner Gemeindewappen lehnt sich
an das der Herren von Frauenberg an.
Welche andere Symbolik als der rot be
wehrte Greif mit roter Zunge vermöchte die
Balznerinnen und Balzner trefflicher zu
charakterisieren? Sie unterstreicht an
schaulich die ihnen schon vorstehend ver
liehenen Prädikate: aufmüpfig, wehrhaft
und selbstbewusst. Auf einer Automaten
marke von 1995, gestaltet vom Balzner
Grafiker Ewald Frick, wird das Gemeinde
wappen neben der Gemeindeflagge vorge
stellt (Abb. 51).
Nur noch wenige Gasthäuser im Land kön
nen ein traditionelles Wirtshausschild ihr
eigen nennen. Das seltene, besonders schöne
Beispiel vom «Engel» in Balzers zeigt uns
eine Marke von Sigi Scherrer aus dem Jahr
2002 (Abb. 52). Der «Engel» war ja über
Jahrzehnte hinweg das erste Wirtshaus am
Weg von Triesen her. Auf dem Rückweg aus
unwirtlicheren Gegenden werden sich nicht
wenige Balzner dort noch eins genehmigt
haben, dem goldenen «Schutzengel zur
Ehr', dem Durste zur Wehr» und darüber
erleichtert, nun schon ganz nahe zu Hause
und wieder geborgen zu sein.
Abb. 46
Abb. 47
Abb. 49
BALZERS DAS WAPPEN ER
IMMERT AM OIE FREIHERREN
VON FRAUENBERG DIESE
WAREN UM 1300 BURGHER
REN VON GUTENBERG ES
ZEIGT IM BLAUEN FELO
AUFRECHT EINEN GOLDENEN
GREIF. MIT ROTER ZUNGE
UND ROT BEWEHRT
FUERSTENTUM
LIECHTENSTEIN
Abb. 51
Abb. 52
Abb. 48
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