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Der originale Grenz
stein von 1735 wurde
ins Liechtensteinische
Landesmuseum ge
bracht und durch eine
Kopie aus Balzner
Marmor ersetzt. Am
26. September 1984
enthüllten Regierungs
chef Hans Brunhart
und der Bündner Re-
gieru ngspräsiden t
Otto Largiader den
neuen Stein.
glaubhaft machen könne. Die Fläscher hät
ten es früher zwar öfters genutzt, doch hät
ten es die Balzner nun seit vielen Jahren in
negehabt und seien «in ruhiger Possession
gewesen». Das Mozatobel wurde schliess
lich den Fläschern überlassen, wofür diese
zur «Lieferung von fünf Zuber guten
währschaften Mosts» an Balzers verpflich
tet wurden. Ob es Wein- oder Apfelmost
war, geht aus der Urkunde nicht hervor.
Dasselbe Schiedsgericht entschied am glei
chen Tag auch einen Wasserrechtsstreit in
den Answiesen zwischen Balzers einerseits
sowie Fläsch und Maienfeld andererseits. De
nen von Maienfeld und Fläsch wurde das
Recht zugesprochen, im Mai jeweils von
Sonntagabend sieben Uhr bis Dienstagmor
gen sieben Uhr das Wasser zur Bewässerung
auf ihre Wiesen zu leiten; die übrige Zeit aber
sollten sie «dem Wassergang seinen ordentli
chen Gang lassen». 68 Der neue obere Wasser
graben dürfe eineinhalb Schuh breit und ei
nen Schuh tief gemacht werden. Im Übrigen
wurden die alten Wasserrechte bestätigt.
Interessante Hinweise auf das vorhandene
Konfliktpotenzial enthält auch ein Gutach
ten vom Mai 1724 69 : Darin wurde unter an
derem den Fläschern verboten, bestimmte
Weiden, die sie mit Balzers nutzten, zu Un
zeiten zu düngen. Wegweisend war immer
der Grundsatz, dass keine Seite der anderen
schaden dürfe.
Für die weitere Aufteilung der Nutzungs
rechte zwischen Balzers und Fläsch wurde ein
Spruchbrief von 1813 wegweisend. 70 Darin