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unserem nur allein auf beybehaltung guter
freund nachbahrlicher verständtnuss ab-
zweckhendes ansuchen nicht statt thun und
entsprechen wollet.» 40 Sie bitten erneut um
die Festsetzung eines Termins für einen Lo
kalaugenschein und künden schliesslich an,
dass sie - sollten die Beamten in Vaduz wieder
nicht erscheinen - den Stein ohne weitere
Verhandlungen unter Beizug von unpartei
ischen Zeugen allein aufstellen würden.
Nun endlich befasste man sich auch in Wien
mit der Grenzfrage. In einem Schreiben, das
Fürst Joseph Wenzel unterschrieb, heisst es,
dass gegen die Grenzregulierung keine Be
denken bestünden und der Markstein im
Beisein des ganzen Oberamtes in Vaduz er
neuert werden solle. 41 Das Oberamt in Va
duz bat darauf am 6. August 1733 die Drei
Bünde um die Ansetzung eines Termins.
Am 29. August gelangten die Vaduzer Beam
ten erneut an die Drei Bünde - jetzt pressier
te man plötzlich in Vaduz: Zur Zeit befinde
sich eine fürstliche Kommission in Vaduz,
die den Augenschein selber vornehmen wol
le. Gemeint war der fürstliche Kommissar
Reichsritter Johann Philipp von Widman.
Die Drei Bünde möchten daher einen Tag
festsetzen, «iedoch ie beider ie lieber», da
die Kommission in Bälde wieder abreise. 42
Diese plötzliche Eile zeigt, wie wenig Kom
petenzen die Beamten in Vaduz hatten, aber
auch wie wenig initiativ sie waren. Ohne
dass man ihnen ständig auf die Füsse trat,
taten sie in der Grenzfrage nichts.
Die Grenzbegehung
vom 7. September 1733
Die Grenzbegehung wurde auf den 7. Sep
tember 1733 festgelegt. Die Delegationen
sollten sich auf Einladung des Oberamtes in
Vaduz um neun Uhr im Wirtshaus des
Schlosshauptmanns Franz Joseph Schrei
ber in Balzers treffen. Das Oberamt lud im
gleichen Schreiben die Vertreter der Drei
Bünde «bei gedachtem schlosshaubtmann
zu einem geringen mittagsüple» nach der
Begehung ein. 43
An der Grenzbesichtigung vom 7. Septem
ber 1733 nahm ein relativ grosser Personen
kreis teil, was die Bedeutung des Anlasses
unterstreicht. 44 Um zehn Uhr trafen die
Deputierten beim Hauptmarkstein bei
St. Katrinabrunna ein. Zunächst begrüsste
man sich mit ausgesuchter Höflichkeit; Die
liechtensteinische Delegation wurde «auf
dem pündtnerischen boden ob der march
mit einer köstlich freundschaftlichen und
alle gute freundschaft versichernden anrede
salutirt und beneventirt» 45 , worauf man sich
«nach abgelegtem gegencompliment» da
ran machte, die gegenseitigen Dokumente
zum Grenzverlauf zu vergleichen. Von
Bündner Seite wurde der Vertrag von 1509
betreffend den Verkauf der Herrschaft
Maienfeld an die Drei Bünde vorgelegt, für
die Liechtensteiner Seite wird ein Urbar er
wähnt, womit eigentlich nur das Hohen-
emser Urbar von 1617/19 gemeint gewesen
sein kann. Die Dokumente wurden für
gleich lautend befunden.
Darauf wurde der «Hauptmarkstein» ge
meinsam geprüft. Der Grenzstein sei in sehr
schlechtem Zustand gewesen und habe
kaum noch erkennbar die Jahreszahl 1632
getragen. Auch er wurde für richtig befun
den. Nach dieser Vorprüfung machte sich
die Delegation an die Grenzbegehung. Dazu
teilten sich die Deputierten auf: Ein Teil
musste auf die Höhe des «Neubrochs» stei
gen und dort hohe Stangen mit weissen Tü
chern aufstellen, «damit man die rechte
gräde von einer zu der anderen markh desto
füglicher nehmen könne». 46
Umstrittene «weisse Striemen»
Soweit ergaben sich bei der Grenzbegehung
keine Probleme. Als man dann aber den
Grenzpunkt am Rhein feststellen wollte,
konnte sich die Kommission nicht mehr ei
nigen. Die Deputierten seien zum Rhein
hinausgeritten, «umb zu sehen, wo eigent
lich die in dem kaufbrief benamsete march
bey den weissen strimen under Fläsch in
den Ellstein in der geraden corespondentz
linien mit der march zu St. Cathrinen Brun
nen zu finden seye.» 47 Die Kommission fand
mehrere «weisse Striemen» im Fels, konnte
sich aber nicht einigen, welche im Kaufver
trag von 1509 gemeint waren, da die «weis
sen Striemen» nicht mit einem besonderen
«marchzeichen als kreutz oder jahrzahl» 48
gekennzeichnet waren.
40 LLA RA 1/8/5, Schrei
ben vom 15. März
1735.
41 LLA RA 1/8/6, Schrei
ben vom 18. Juli 1733.
42 LLA RA 1/8/8, Schrei
ben vom 29. August
1733.
43 LLA RA 1/8/9, Schrei
ben vom 3. September
1733 des Oberamtes,
in dem den Drei Bün
den der Termin bestä
tigt wird.
44 LLA RA 1/8/10, «Kur
zer bericht, wie der
den 7ten septembris
1733 vorgenohmene
augenschein bey denen
haubt gränz marckhen
zwischen dem Reichs-
fürstenthumb Liech
tenstein und denen
löblichen gemeinen
drey Pünten abgelof
fen.» Von liechtenstei
nischer Seite waren
der fürstliche Kom
missar Reichsritter Jo
hann Philipp von Wid
man und sämtliche
Vaduzer Beamten an
wesend; als Vertreter
der Drei Bünde nah
men Landeshaupt
mann Sprecher von
Jenins, Hauptmann
Paul von Buol zu Chur
sowie Hauptmann und
Stadtvogt Carl von
Salis von Maienfeld
teil. Ferner waren da
bei: Stadtvogt Alois
Gugelberg von Mos,
Stadtvogt Friedrich
von Salis, Landvogt
Riedi, Herr von Mont,
Bundesschreiber Spre
cher und die Säckel
meister von Maienfeld
und Fläsch «nebst an
deren zugezogenen
mehr».
45 Die folgenden Zitate
stammen aus der
«Relation über die
Märchen gegen dem
Fürstenthum Lichten
stein» vom 1. bzw.
8. September 1733,
StAGR A II LA 1.
46 Wie Anm. 43.
47 Wie Anm. 44.
48 Wie Anm. 44.