Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2005) (2005)

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unserem nur allein auf beybehaltung guter 
freund nachbahrlicher verständtnuss ab- 
zweckhendes ansuchen nicht statt thun und 
entsprechen wollet.» 40 Sie bitten erneut um 
die Festsetzung eines Termins für einen Lo 
kalaugenschein und künden schliesslich an, 
dass sie - sollten die Beamten in Vaduz wieder 
nicht erscheinen - den Stein ohne weitere 
Verhandlungen unter Beizug von unpartei 
ischen Zeugen allein aufstellen würden. 
Nun endlich befasste man sich auch in Wien 
mit der Grenzfrage. In einem Schreiben, das 
Fürst Joseph Wenzel unterschrieb, heisst es, 
dass gegen die Grenzregulierung keine Be 
denken bestünden und der Markstein im 
Beisein des ganzen Oberamtes in Vaduz er 
neuert werden solle. 41 Das Oberamt in Va 
duz bat darauf am 6. August 1733 die Drei 
Bünde um die Ansetzung eines Termins. 
Am 29. August gelangten die Vaduzer Beam 
ten erneut an die Drei Bünde - jetzt pressier 
te man plötzlich in Vaduz: Zur Zeit befinde 
sich eine fürstliche Kommission in Vaduz, 
die den Augenschein selber vornehmen wol 
le. Gemeint war der fürstliche Kommissar 
Reichsritter Johann Philipp von Widman. 
Die Drei Bünde möchten daher einen Tag 
festsetzen, «iedoch ie beider ie lieber», da 
die Kommission in Bälde wieder abreise. 42 
Diese plötzliche Eile zeigt, wie wenig Kom 
petenzen die Beamten in Vaduz hatten, aber 
auch wie wenig initiativ sie waren. Ohne 
dass man ihnen ständig auf die Füsse trat, 
taten sie in der Grenzfrage nichts. 
Die Grenzbegehung 
vom 7. September 1733 
Die Grenzbegehung wurde auf den 7. Sep 
tember 1733 festgelegt. Die Delegationen 
sollten sich auf Einladung des Oberamtes in 
Vaduz um neun Uhr im Wirtshaus des 
Schlosshauptmanns Franz Joseph Schrei 
ber in Balzers treffen. Das Oberamt lud im 
gleichen Schreiben die Vertreter der Drei 
Bünde «bei gedachtem schlosshaubtmann 
zu einem geringen mittagsüple» nach der 
Begehung ein. 43 
An der Grenzbesichtigung vom 7. Septem 
ber 1733 nahm ein relativ grosser Personen 
kreis teil, was die Bedeutung des Anlasses 
unterstreicht. 44 Um zehn Uhr trafen die 
Deputierten beim Hauptmarkstein bei 
St. Katrinabrunna ein. Zunächst begrüsste 
man sich mit ausgesuchter Höflichkeit; Die 
liechtensteinische Delegation wurde «auf 
dem pündtnerischen boden ob der march 
mit einer köstlich freundschaftlichen und 
alle gute freundschaft versichernden anrede 
salutirt und beneventirt» 45 , worauf man sich 
«nach abgelegtem gegencompliment» da 
ran machte, die gegenseitigen Dokumente 
zum Grenzverlauf zu vergleichen. Von 
Bündner Seite wurde der Vertrag von 1509 
betreffend den Verkauf der Herrschaft 
Maienfeld an die Drei Bünde vorgelegt, für 
die Liechtensteiner Seite wird ein Urbar er 
wähnt, womit eigentlich nur das Hohen- 
emser Urbar von 1617/19 gemeint gewesen 
sein kann. Die Dokumente wurden für 
gleich lautend befunden. 
Darauf wurde der «Hauptmarkstein» ge 
meinsam geprüft. Der Grenzstein sei in sehr 
schlechtem Zustand gewesen und habe 
kaum noch erkennbar die Jahreszahl 1632 
getragen. Auch er wurde für richtig befun 
den. Nach dieser Vorprüfung machte sich 
die Delegation an die Grenzbegehung. Dazu 
teilten sich die Deputierten auf: Ein Teil 
musste auf die Höhe des «Neubrochs» stei 
gen und dort hohe Stangen mit weissen Tü 
chern aufstellen, «damit man die rechte 
gräde von einer zu der anderen markh desto 
füglicher nehmen könne». 46 
Umstrittene «weisse Striemen» 
Soweit ergaben sich bei der Grenzbegehung 
keine Probleme. Als man dann aber den 
Grenzpunkt am Rhein feststellen wollte, 
konnte sich die Kommission nicht mehr ei 
nigen. Die Deputierten seien zum Rhein 
hinausgeritten, «umb zu sehen, wo eigent 
lich die in dem kaufbrief benamsete march 
bey den weissen strimen under Fläsch in 
den Ellstein in der geraden corespondentz 
linien mit der march zu St. Cathrinen Brun 
nen zu finden seye.» 47 Die Kommission fand 
mehrere «weisse Striemen» im Fels, konnte 
sich aber nicht einigen, welche im Kaufver 
trag von 1509 gemeint waren, da die «weis 
sen Striemen» nicht mit einem besonderen 
«marchzeichen als kreutz oder jahrzahl» 48 
gekennzeichnet waren. 
40 LLA RA 1/8/5, Schrei 
ben vom 15. März 
1735. 
41 LLA RA 1/8/6, Schrei 
ben vom 18. Juli 1733. 
42 LLA RA 1/8/8, Schrei 
ben vom 29. August 
1733. 
43 LLA RA 1/8/9, Schrei 
ben vom 3. September 
1733 des Oberamtes, 
in dem den Drei Bün 
den der Termin bestä 
tigt wird. 
44 LLA RA 1/8/10, «Kur 
zer bericht, wie der 
den 7ten septembris 
1733 vorgenohmene 
augenschein bey denen 
haubt gränz marckhen 
zwischen dem Reichs- 
fürstenthumb Liech 
tenstein und denen 
löblichen gemeinen 
drey Pünten abgelof 
fen.» Von liechtenstei 
nischer Seite waren 
der fürstliche Kom 
missar Reichsritter Jo 
hann Philipp von Wid 
man und sämtliche 
Vaduzer Beamten an 
wesend; als Vertreter 
der Drei Bünde nah 
men Landeshaupt 
mann Sprecher von 
Jenins, Hauptmann 
Paul von Buol zu Chur 
sowie Hauptmann und 
Stadtvogt Carl von 
Salis von Maienfeld 
teil. Ferner waren da 
bei: Stadtvogt Alois 
Gugelberg von Mos, 
Stadtvogt Friedrich 
von Salis, Landvogt 
Riedi, Herr von Mont, 
Bundesschreiber Spre 
cher und die Säckel 
meister von Maienfeld 
und Fläsch «nebst an 
deren zugezogenen 
mehr». 
45 Die folgenden Zitate 
stammen aus der 
«Relation über die 
Märchen gegen dem 
Fürstenthum Lichten 
stein» vom 1. bzw. 
8. September 1733, 
StAGR A II LA 1. 
46 Wie Anm. 43. 
47 Wie Anm. 44. 
48 Wie Anm. 44.
	        

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