Volltext: Balzner Neujahrsblätter (2005) (2005)

10 
Josef Kind besprüht Lieferscheinen der Firma Nüesch ist zu ent- 
seine Reben mit der nehmen, dass der Wein eine Zeit lang unter 
alten Motorspritze. dem Namen «Balzner Gutenberg» verkauft 
wurde. Ob auch die Etikette geändert wur 
de, geht aus den Akten nicht hervor. 
Vermutlich um das Problem des Weinnamens 
endgültig lösen zu können, nahm die Winzer 
genossenschaft 1961 wegen der Kelterung 
des Traubengutes der Balzner Weinberge 
Wingerta und Pedergross Kontakt mit der 
Fürstlichen Hofkellerei auf. Mit Schreiben 
vom 27. September 1961 sicherte die Kabi 
nettskanzlei zu, das Lesegut aus den Balzner 
Rebbergen zu übernehmen - erstmals den 
Jahrgang 1962. Die Hofkellerei kaufte und 
kelterte die Trauben und verkaufte den 
Wein; die Genossenschaft erhielt das Recht 
zum Rückbezug von Balzner Wein. Die 
Weinflaschen wurden mit der Etikette der 
Fürstlichen Hofkellerei versehen und tru 
gen den Namen «Balzner Pinot noir». Die 
Firma Nüesch kelterte bis 1996 weiterhin 
den «Schloss Gutenberg» aus Trauben von 
Rebbergen am Burghügel beziehungsweise 
am Runda Böchel. 
Der Weinhandel wurde ebenfalls neu gere 
gelt: Auf Beginn des Jahres 1963 stellte die 
Winzergenossenschaft den Handel ein. Die 
Firma Nüesch verkaufte nun den Wein di 
rekt an die Verbraucher. Damals musste für 
den Weinverkauf an Geschäfte und an Pri 
vate eine Alkoholsteuer entrichtet werden. 
Die Genossenschaft hatte jährlich eine Auf 
listung an die Alkoholsteuer-Verwaltung ab 
zuliefern und den entsprechenden Obolus 
zu bezahlen. Die&e mit einigem administra 
tiven Aufwand verbundene Aufgabe wurde 
nun hinfällig. 
Damit glaubte man, das Namensproblem 
aus der Welt geschafft zu haben. Im Jahres 
bericht der Genossenschaft von 1966 infor 
mierte Präsident Josef Kind jedoch, dass die 
Burgbesitzerin die Verwendung «Schloss 
Gutenberg» beanstande und die Sache noch 
nicht erledigt sei. Ob und wie mit dem Ein 
spruch im Weiteren umgegangen wurde, 
geht aus den Akten nicht hervor. 
Bewirtschaftung 
Zur Zeit der Gründung der Winzergenos 
senschaft kannte man hauptsächlich den 
Stickelbau und als Bodenpflege das Kars 
ten. Mit dieser in den Hängen recht mühsa 
men Arbeit wurde versucht, das Unkraut so 
gut wie möglich auszurotten. Da aber der 
Humus an Hanglagen von oben nach unten 
gearbeitet wurde, war es notwendig, die 
Erde (in «Krätzen» oder «Tausen») vom un 
teren Teil der Reben hinaufzutragen und bei 
der obersten Rebe wieder auszuschütten. 
Nach und nach setzten sich die Richtlinien 
der Integrierten Produktion (IP) durch: Neu 
anlagen wurden im Drahtbau angelegt (we 
niger arbeitsintensiv als Slickeibau), und Be 
grünung ersetzte den offenen Boden. Damit 
entfällt die aufwändige Bodenbearbeitung. 
Grasnarbe und Kräuterbestand bilden vor al 
lem in steilen Lagen einen Erosionsschutz. 
Die IP-Richtlinien sehen im Weiteren be 
sondere Massnahmen vor: 
- Einschränkung der Düngung 
- Bekämpfung von Pilzkrankheiten oder 
Schädlingen mit schonenden Mitteln und 
feinen Spritzdüsen 
- Alternierendes Mähen der Grasnarbe, um 
die nützlichen Insekten zu fördern 
- Rebholz, Rebschosse, Blätter und auch 
das Gras werden im Wingert belassen, 
also integriert 
- Aufzeichnungen über die zur Bewirtschaf 
tung nötigen Massnahmen 
- Quantitäts- und Qualitätskontrollen durch 
IP-Kontrollstellen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.