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Josef Kind besprüht Lieferscheinen der Firma Nüesch ist zu ent-
seine Reben mit der nehmen, dass der Wein eine Zeit lang unter
alten Motorspritze. dem Namen «Balzner Gutenberg» verkauft
wurde. Ob auch die Etikette geändert wur
de, geht aus den Akten nicht hervor.
Vermutlich um das Problem des Weinnamens
endgültig lösen zu können, nahm die Winzer
genossenschaft 1961 wegen der Kelterung
des Traubengutes der Balzner Weinberge
Wingerta und Pedergross Kontakt mit der
Fürstlichen Hofkellerei auf. Mit Schreiben
vom 27. September 1961 sicherte die Kabi
nettskanzlei zu, das Lesegut aus den Balzner
Rebbergen zu übernehmen - erstmals den
Jahrgang 1962. Die Hofkellerei kaufte und
kelterte die Trauben und verkaufte den
Wein; die Genossenschaft erhielt das Recht
zum Rückbezug von Balzner Wein. Die
Weinflaschen wurden mit der Etikette der
Fürstlichen Hofkellerei versehen und tru
gen den Namen «Balzner Pinot noir». Die
Firma Nüesch kelterte bis 1996 weiterhin
den «Schloss Gutenberg» aus Trauben von
Rebbergen am Burghügel beziehungsweise
am Runda Böchel.
Der Weinhandel wurde ebenfalls neu gere
gelt: Auf Beginn des Jahres 1963 stellte die
Winzergenossenschaft den Handel ein. Die
Firma Nüesch verkaufte nun den Wein di
rekt an die Verbraucher. Damals musste für
den Weinverkauf an Geschäfte und an Pri
vate eine Alkoholsteuer entrichtet werden.
Die Genossenschaft hatte jährlich eine Auf
listung an die Alkoholsteuer-Verwaltung ab
zuliefern und den entsprechenden Obolus
zu bezahlen. Die&e mit einigem administra
tiven Aufwand verbundene Aufgabe wurde
nun hinfällig.
Damit glaubte man, das Namensproblem
aus der Welt geschafft zu haben. Im Jahres
bericht der Genossenschaft von 1966 infor
mierte Präsident Josef Kind jedoch, dass die
Burgbesitzerin die Verwendung «Schloss
Gutenberg» beanstande und die Sache noch
nicht erledigt sei. Ob und wie mit dem Ein
spruch im Weiteren umgegangen wurde,
geht aus den Akten nicht hervor.
Bewirtschaftung
Zur Zeit der Gründung der Winzergenos
senschaft kannte man hauptsächlich den
Stickelbau und als Bodenpflege das Kars
ten. Mit dieser in den Hängen recht mühsa
men Arbeit wurde versucht, das Unkraut so
gut wie möglich auszurotten. Da aber der
Humus an Hanglagen von oben nach unten
gearbeitet wurde, war es notwendig, die
Erde (in «Krätzen» oder «Tausen») vom un
teren Teil der Reben hinaufzutragen und bei
der obersten Rebe wieder auszuschütten.
Nach und nach setzten sich die Richtlinien
der Integrierten Produktion (IP) durch: Neu
anlagen wurden im Drahtbau angelegt (we
niger arbeitsintensiv als Slickeibau), und Be
grünung ersetzte den offenen Boden. Damit
entfällt die aufwändige Bodenbearbeitung.
Grasnarbe und Kräuterbestand bilden vor al
lem in steilen Lagen einen Erosionsschutz.
Die IP-Richtlinien sehen im Weiteren be
sondere Massnahmen vor:
- Einschränkung der Düngung
- Bekämpfung von Pilzkrankheiten oder
Schädlingen mit schonenden Mitteln und
feinen Spritzdüsen
- Alternierendes Mähen der Grasnarbe, um
die nützlichen Insekten zu fördern
- Rebholz, Rebschosse, Blätter und auch
das Gras werden im Wingert belassen,
also integriert
- Aufzeichnungen über die zur Bewirtschaf
tung nötigen Massnahmen
- Quantitäts- und Qualitätskontrollen durch
IP-Kontrollstellen.