auch strengere Verpflichtungen, was einer weiteren Stärkung der Rechte der betroffenen Per-
son entspricht. Die in der VO neu ausdrücklich geregelten bzw jedenfalls weiterentwickelten
Grundsätze der Transparenz und der Rechenschaftspflicht komplettieren das Bild eines stär-
ker ausgestalteten Schutzes für die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen.
Hinzu kommt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der Grundsätze auch für die EWR-
Vertragsstaaten gegeben ist, da sich in Bezug auf die Relevanz der einschlägigen Vorschriften
für den EWR keine Einschränkungen bzw Probleme im Zusammenhang mit dem Protokoll 1
zum EWRA ableiten lassen. Die Änderungen, welche sich durch die DS-GVO ergeben, wir-
ken sich somit direkt auf die EWR-Vertragsstaaten und damit auch auf Liechtenstein aus.
7.5 Informationspflicht des Verantwortlichen
7.5.1 Wesen der Informationspflicht
Art 10 und 11 DS-RL regeln die Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber der
betroffenen Person: Art 10 giltim Rahmen der Datenerhebung beim Betroffenen selbst, Art 11
im Zuge des ersten Verarbeitungsvorgangs nach der Erhebung (dh Beschaffung) der Daten
bei Dritten.?/! Zweck der Informationspflicht ist es, der betroffenen Person mit diesen Infor-
mationen zu ermöglichen, die Situation hinsichtlich der Datenverarbeitung einzuschátzen und
va von der Datenverarbeitung zu erfahren. Primàr steht diese Verpflichtung des Verant-
wortlichen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben.?^ Der Verantwort-
liche muss die Information von sich aus?"^ erteilen; an eine bestimmte Form ist er nicht ge-
bunden.?7
Im Rahmen des Schengener Durchführungsübereinkommens und dessen Anwendungs-
bereich wird in Art 16 des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI eine Informationspflicht der
87. S Jahnel, Datenschutzrecht, Rz 6/47.
87 Vg] Dammann/Simitis, EG-Datenschutz-RL, Art 10, Rz 1, 3.
87 Vg] Erw 38 der DS-RL; Dammann/Simitis, EG-Datenschutz-RL, Art 10, Rz 1.
97^ Ist eine Behórde für die Datenverarbeitung verantwortlich, muss sie diesbezüglich von Amts wegen tätig
werden; s auch Dammann/Simitis, EG-Datenschutz-RL, Art 10, Rz 5.
85 Vgl Dammann/Simitis, EG-Datenschutz-RL, Art 10, Rz 5.
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