Volltext: Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Genossenschaftswesen Liechtenstein 
Optionen offen lasse. So äusserte sich der Vorsitzende des Regelungsausschusses Bürgergenossenschaft 
Vaduz in den Abstimmungsunterlagen wie folgt: „Bleiben die in die Bürgergenossenschaft gehegten 
Hoffnungen unerfüllt, könnte sie nach Abwägung aller Argumente jederzeit ihre Auflösung beschliessen 
und ihre Vermögenswerte mit denjenigen der politischen Gemeinde vereinigen.**^ Nachdem seit der 
Gründung der meisten Bürgergenossenschaften mehr als zehn Jahre verstrichen sind — Vaduz ist dies- 
bezüglich eine Ausnahme - scheint es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und die Versuchsphase abzuschlies- 
sen. So stand anlässlich der Genossenschaftsversammlung der Bürgergenossenschaft Eschen im Jahr 
2014 deren Weiterführung offiziell auf der Traktandenliste. Anlässlich der Versammlung wurde 
schliesslich festgehalten, dass kein Anderungsbedarf besteht.'55 
6.2 Europäische Genossenschaften (SCE) 
6.2.1 Ursprung 
Unter Europäischen Genossenschaften sind diejenigen Genossenschaften zu verstehen, die in Anwen- 
dung der Bestimmungen der Verordnung über die Europüische Genossenschaft" (abgekürzt als SSCE' 
bezeichnet, abgeleitet von der lateinischen Bezeichnung ‘Societas Cooperativa Europaea") gegründet 
wurden. 
Der Erlass dieser Rechtsgrundlagen bildete den Abschluss einer langen Entstehungsgeschichte, die bis 
auf die Ursprünge des modernen Genossenschaftswesens in Europa zurückreichen. Dessen Grundlagen 
entwickelten sich “in einem lebhaften Austausch der Ideen und auch der juristischen Vorstellungen über 
die politischen Grenzen innerhalb Europas hinweg. Beispielsweise die Anschauungen Proudhons aus 
Frankreich, die Konzepte Raiffeisens und Schulze-Delitzsch ' aus Deutschland und die frühen Genossen- 
schaftsgründungen in England wurden weit über den jeweiligen nationalen Rahmen hinaus diskutiert 
und gaben der Entwicklung des Genossenschaftswesens auch in anderen Teilen Europas Impulse.” 
Die Idee einer gemeinsamen europäischen Rechtsform der Genossenschaft konnte schliesslich in den 
siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts Fuss fassen. Die Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Ge- 
  
194 Konrad, Vorsitzender Regelungsausschuss Bürgergenossenschaft Vaduz, in: Gemeinde Vaduz (Hrsg), Dokumentation und 
Information zur Bürgerversammlung 5. Ähnlich Banzer, Vorsitzender des Regelungsausschusses der Bürgergenossenschaft 
Triesen, in: Gemeinde Triesen (Hrsg), Abstimmung Bürgergenossenschaft 5. 
195 Protokoll der 12. ordentlichen Genossenschaftsversammlung vom 16. Juni 2014, einsehbar unter www.eschen.li/Por- 
tals/0/Buergergenossenschaft/Protokolle/protokoll-gv-2014.pdf (abgefragt am 7. März 2016). 
196 VO (EG) 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europáischen Genossenschaft (SCE), ABl L 2003/207, 
1 (SCE-VO). 
197 Schulze in Schulze (Hrsg), Europäische Genossenschaft (SCE) - Handbuch (2004) 10. 
55
	        

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