Volltext: Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Genossenschaftswesen Liechtenstein 
Mit der Errichtung der Bürgergenossenschaft Vaduz im Jahr 2010 wurde die Bildung von Bürgergenos- 
senschaften gemäss BüGG abgeschlossen. Weitere Bürgergenossenschaften kónnen auf der bestehen- 
den Gesetzesgrundlage nicht errichtet werden, sind die zur Gründung notwendigen Regelungsverfahren 
gemäss Art 1 Abs 2 iVm Art 19 ff BüGG doch alle abgeschlossen - oder gar nicht aufgenommen worden. 
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6.1.3 Bestandsaufnahme 
Auf Grundlage des BüGG wurden folgende fünf Bürgergenossenschaften gegründet, gereiht nach dem 
Datum ihrer Eintragung im Handelsregister: 
-  Bürgergenossenschaft Triesen (23. Februar 2004) 
-  Bürgergenossenschaft Eschen (22. September 2004) 
-  Bürgergenossenschaft Balzers (10. Januar 2005) 
-  Bürgergenossenschaft Mauren (14. Juni 2005) 
-  Bürgergenossenschaft Vaduz (21. Januar 2011) 
In den anderen sechs Gemeinden entschieden sich die Gremien der politischen Gemeinde und der Bür- 
gergemeinde gegen die Bildung einer Bürgergenossenschaft. Somit fielen gemäss Art 30 BüGG die 
Liegenschaften in das unbelastete Vermógen der politischen Gemeinde. Frühere Rechte und Ansprüche 
auf Teilnahme an der Nutzung und Verwaltung erloschen. Damit setzte sich in diesen sechs Gemeinden 
das Konzept der Einheitsgemeinde durch, im Gegensatz zum Dualismus von politischer Gemeinde und 
Bürgergenossenschaft. 
Ein Vergleich der Statuten der fünf Bürgergenossenschaften'" ergibt viele Ahnlichkeiten und Übereinst- 
immungen, sowohl vom Grundaufbau her als auch vom Inhalt der einzelnen Bestimmungen. Offensicht- 
lich wurden diese Grundsatzdokumente in enger Abstimmung erarbeitet. 
6.1.4 Bedeutung in Liechtenstein 
Mehr als ein Viertel der liechtensteinischen Landesfláche, genauer gesagt 26,5 96, befindet sich im Ei- 
gentum von Bürgergenossenschaften."* Nur schon diese Kennzahl deutet auf eine grosse wirtschaftliche 
  
7$ Für Details zu den einzelnen Gemeinden, sh Bussjdáger, Stellungnahme 16. 
177 Statuten der Bürgergenossenschaft Balzers, in der Fassung vom 2. Juli 2012; Statuten der Bürgergenossenschaft Eschen, in 
der Fassung vom 16. Juni 2014; Statuten der Bürgergenossenschaft Triesen, in der Fassung vom 29. Mai 2006; Statuten der 
Bürgergenossenschaft Vaduz, in der Fassung vom 25. Márz 2013; Statuten der Bürgergenossenschaft Mauren, in der Fassung 
vom 26. Mai 2009. 
178 42‘515‘842 m°, sh Zusammenstellung am Ende der Vorbemerkungen zu dieser Arbeit. 
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