Volltext: Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Genossenschaftswesen Liechtenstein 
Das PGR basiert auf Vorarbeiten des damaligen Landtagspräsidenten Wilhelm Beck sowie von Emil 
Beck. Beide zeichnete ein Naheverhältnis zur schweizerischen Rechtsordnung aus, die im PGR ihren 
Niederschlag fand. Die Erarbeitung erstreckte sich über vier Jahre, in deren Verlauf neben dem eigent- 
lichen Gesetzestext ein erláuternder Bericht und ein reger Schriftwechsel^? zwischen Liechtenstein und 
Bern entstanden. Emil Beck amtete dort seit 1919 als diplomatischer Vertreter Liechtensteins.^ 
Bei der Beratung des PGR im Landtag am 4. und 5. November 1925 erweckte das Genossenschaftswe- 
sen besonderes Interesse. „Zu diesem Abschnitt entwickelte sich denn auch eine längere Debatte im 
Zusammenhang mit den Vorschriften über die Alpgenossenschaften. Diese Themenkonzentration kann 
als Ausdruck für die Bewertung dieses Gesetzes durch die Mehrheit der Volksvertreter gewertet werden. 
Den grossteils noch der Agrar- und Viehwirtschaft nahestehenden Abgeordneten lag die bäuerliche Ge- 
nossenschaft mehr am Herzen als die übrigen juristischen Personen. 
In diesem Zusammenhang ist es auch interessant festzustellen, dass im äusserst knapp gehaltenen erläu- 
ternden Bericht der Gesetzesautoren Wilhelm und Emil Beck, dem sogenannten ‘Kurzen Bericht”, der 
auf 58 Seiten das gesamte PGR abhandelt — immerhin1066 Gesetzesartikel und 157 Paragraphen an 
Einführungs- und Übergangsbestimmungen — auffällig viel Platz den Erläuterungen zum Genossen- 
schaftsrecht gewidmet ist. Diese beginnen auf Seite 29 und erstrecken sich bis auf Seite 32. Demgegen- 
über wird das gesamte Stiftungsrecht auf einer knappen Seite abgehandelt.“ 
Im Protokoll zur Landtagssitzung vom November 1925, an welcher das PGR in 1. und 2. Lesung be- 
handelt wurde, erläuterte der Vorsitzende des Landtags und gleichzeitig Mitautor des PGR, Wilhelm 
Beck, gleich zu Beginn: “Für unsere Kreise wird von besonderem Interesse das Genossenschaftswesen 
sein. Wir haben Bedacht darauf genommen, dass unsere bestehenden Verhältnisse berücksichtigt, und 
dass die neuen Bestimmungen also möglichst reibungslos eingeführt werden.” 
  
4 Berger, Rezeption, 61. 
% Quaderer-Vogt, Emil Beck, in Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein (Hrsg), Historisches Lexikon des Fürs- 
tentums Liechtenstein I (2013) 78 f. 
99 Ouaderer-Vogt, Bewegte Zeiten 222 ff. 
5! Beck/Beck, Kurzer Bericht zum Personen- und Gesellschaftsrecht, abgedruckt in Die Materialien zum PGR aus den Jahren 
1925 bis 1928, Teil I: Der Kurze Bericht zum PGR, eingeleitet von Marxer, in Jus & News 3/2006, 295 ff. 
?' Landtagsprotokoll, abgedruckt in Die Materialien zum PGR aus den Jahren 1925 bis 1928, Teil III: Landtagsprotokoll zum 
4. und 5. November 1925 (Auszug) in Jus & News 2/2007, 259. 
20
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.