1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich eingehend mit dem Thema der vorläufigen
Anwendung von Staatsverträgen in Liechtenstein. Die Schwerpunkte der
Untersuchung liegen bei der verfassungskonformen Entstehung eines
Staatsvertrages (völkerrechtlicher Vertrag) in Liechtenstein, dessen Eingliederung in
die hiesige Rechtsordnung und natürlich die vorläufige Anwendung eines
Staatsvertrages in Liechtenstein. Schliesslich soll ein einheitliches Bild der
vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen entstehen, welches die Praxis in
Liechtenstein widerspiegelt und das Phänomen der vorläufigen Anwendung von
Staatsverträgen verständlich darstellt.
Als Einstieg und zum besseren Verständnis des Folgenden beginnt die Arbeit mit der
Darstellung des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die Geltung
des Völkerrechts im Landesrecht, die unmittelbare Anwendbarkeit des Völkerrechts,
sowie der Rang, den das Völkerrecht in der liechtensteinischen Rechtsordnung
einnimmt, werden behandelt.
Anschliessend wird der Fokus auf den Staatsvertrag in Liechtenstein gerichtet. Hier
soll ein umfassendes Bild über die Einordnung des Staatsvertrages als
völkerrechtlicher Vertrag entstehen. Begriffsdefiniton und Kategorisierung,
Abgrenzung des Staatsvertrages zu anderen Erscheinungsformen, die Rechtsnatur
und die Eingliederung des Staatsvertrages in den Stufenbau der
Landesrechtsordnung sollen dieses Bild zusammensetzten. Der Fokus am Ende
dieses Kapitels liegt sodann auf einer genauen Darstellung des
Entstehungsprozesses eines vólkerrechtlichen Vertrages mit den verschiedenen
Verfahrensschritten. Dies wird danach auf das Abschlussverfahren von
Staatsvertrágen in Liechtenstein übertragen, um die Entstehung eines
Staatsvertrages in Liechtenstein detailliert zu erläutern, was für die weiteren
Ausführungen notwendig erscheint.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine umfangreiche Deutung des Phänomens der
vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen. Beginnen wird diese mit der
historischen Entwicklung und mit der anschliessenden Kodifikation der Konstruktion
der vorläufigen Anwendung in Art. 25 des Wiener Übereinkommens über das Recht
der Verträge. Es werden die häufigsten Gründe (Anwendungsfälle) aufgezeigt, die
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