Volltext: Der Staatsvertrag in Liechtenstein und seine vorläufige Anwendung

1 Einleitung 
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich eingehend mit dem Thema der vorläufigen 
Anwendung von Staatsverträgen in Liechtenstein. Die Schwerpunkte der 
Untersuchung liegen bei der  verfassungskonformen Entstehung eines 
Staatsvertrages (völkerrechtlicher Vertrag) in Liechtenstein, dessen Eingliederung in 
die hiesige Rechtsordnung und natürlich die vorläufige Anwendung eines 
Staatsvertrages in Liechtenstein. Schliesslich soll ein einheitliches Bild der 
vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen entstehen, welches die Praxis in 
Liechtenstein widerspiegelt und das Phänomen der vorläufigen Anwendung von 
Staatsverträgen verständlich darstellt. 
Als Einstieg und zum besseren Verständnis des Folgenden beginnt die Arbeit mit der 
Darstellung des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die Geltung 
des Völkerrechts im Landesrecht, die unmittelbare Anwendbarkeit des Völkerrechts, 
sowie der Rang, den das Völkerrecht in der liechtensteinischen Rechtsordnung 
einnimmt, werden behandelt. 
Anschliessend wird der Fokus auf den Staatsvertrag in Liechtenstein gerichtet. Hier 
soll ein umfassendes Bild über die Einordnung des Staatsvertrages als 
völkerrechtlicher Vertrag entstehen. Begriffsdefiniton und Kategorisierung, 
Abgrenzung des Staatsvertrages zu anderen Erscheinungsformen, die Rechtsnatur 
und die Eingliederung des  Staatsvertrages in den  Stufenbau der 
Landesrechtsordnung sollen dieses Bild zusammensetzten. Der Fokus am Ende 
dieses Kapitels liegt sodann auf einer genauen Darstellung des 
Entstehungsprozesses eines vólkerrechtlichen Vertrages mit den verschiedenen 
Verfahrensschritten. Dies wird danach auf das Abschlussverfahren von 
Staatsvertrágen in Liechtenstein übertragen, um die Entstehung eines 
Staatsvertrages in Liechtenstein detailliert zu erläutern, was für die weiteren 
Ausführungen notwendig erscheint. 
Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine umfangreiche Deutung des Phänomens der 
vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen. Beginnen wird diese mit der 
historischen Entwicklung und mit der anschliessenden Kodifikation der Konstruktion 
der vorläufigen Anwendung in Art. 25 des Wiener Übereinkommens über das Recht 
der Verträge. Es werden die häufigsten Gründe (Anwendungsfälle) aufgezeigt, die 
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