Anhang |
Fundstellen: Völkerrecht in der Landesrechtsordnung - Monismus
in der liechtensteinischen Literatur
Anlass für die folgende Zusammenstellung gab die überaus kontrovers geführte
Diskussion darüber, wie das Völkerrecht (im Speziellen das Völkervertragsrecht) in
die liechtensteinische Rechtsordnung eingeführt wird und wie das
Völkervertragsrecht in Liechtenstein zu seiner Geltung gelangt. Die nachfolgende
Liste soll Aufschluss darüber geben, wo (Fundstelle), von wem (Autor) und wann
(Jahr) das Thema besprochen wurde und wie (Aussage des Autors) sich der Autor
positioniert hat. In der zweiten Liste sind ausgewählte Fundstellen von
Entscheidungen liechtensteinischer Höchstgerichte (StGH und VGH) angeführt. Am
Ende sind dann noch Fundstellen zur vergleichenden Literatur und der
Positionierung in der Schweiz und Österreich angeführt. Die Fundstellen sind
alphabetisch und nach dem jeweiligen Autor chronologisch geordnet.
Autor Fundstelle Aussage des Autors bezüglich Monismus/bzw. | Jahr
Völkerrecht und Landesrecht
Batliner, | Die liechtensteinische ...„Immerhin hat der Gerichtshof festgehalten, dass die 1990
Gerard Rechtsordnung und Konvention besonders treu in jenen Staaten befolgt sei,
die Europäische wo sie als solche in die innerstaatliche Rechtsordnung
inkorporiert sei. Liechtenstein gehört zu diesen
Menschenrechtskonv
ention in: Staaten (sog. monistisches System).
Liechtenstein Wie aber wird die EMRK als Staatsvertrag in das
Politische Schriften, liechtensteinische Landesrecht eingeführt? Die
1990, Bd. 14, S. 145 Verfassung regelt diese wichtige Frage nicht. Doch
Regierung, Landtag und Gesetzgeber gehen vom
völkerrechtsfreundlichen System der sog. Adoption
aus. Die Gerichte und der Staatsgerichtshof nehmen
dieses System in nunmehr ständiger Praxis als gegeben
an. Danach erlangt ein formrichtig vom Landtag
genehmigter und vom Fürsten ratifizierter Staatsvertrag
automatisch zusammen mit der völkerrechtlichen auch
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