Bodenreform in der Tschechoslowakei
ein, nämlich Plumenau, Ungarisch Ostrau, Posorschitz und Hohenstadt.
Gleichzeitig liefen aber auch, ungeachtet des Rechtsstreits, Verhandlun-
gen mit dem Hause Liechtenstein über eine «endgültige Beendigung der
Bodenreform». Das Bodenamt brachte den Vorschlag ein, der Familie
Liechtenstein knapp 42 000 ha Acker- und hauptsächlich Waldflächen zu
überlassen. Der Grossgrundbesitz Eisgrub-Feldsberg-Lundenburg mit
einer Fläche von 12 000 ha sollte im Grossen und Ganzen erhalten blei-
ben. Weiterhin war das Bodenamt bereit, Fürst Johann II. den Komplex
der Grossgrundbesitzungen in Nordmähren und Schlesien zu lassen
(Karlsberg, Jägerndorf, Mährisch Sternberg, Neuschloss und Mährisch
Trübau). In Böhmen jedoch sollte kein bedeutenderes Landeigentum in
seinem Besitz verbleiben.
Die Vertreter des Fürsten mit Zentraldirektor Antonin Anderka an
der Spitze forderten bei diesen Verhandlungen im Namen des Fürsten
70 000 ha Land. In den 1930er-Jahren gelang es dem Haus Liechtenstein,
dieses Ziel zu erreichen, ungeachtet diverser Schwierigkeiten und abge-
schlossener Vereinbarungen. 1928 jedoch war Anderka bereit, bis auf
60 000 ha herunterzugehen. Dabei verlangte er die Erhaltung von Teilen
der Grossgrundbesitze Butschowitz, Ungarisch Ostra, Schwarzkosteletz,
Rattais / Rataje nad Sdzavou und Hohenstadt. Er begriindete dies mit den
Verpflichtungen des Fürsten gegenüber dem Fürstentum und gegenüber
einer Reihe kirchlicher Patronate, mit Pensionsverpflichtungen gegen-
über seinen Angestellten sowie mit der Erhaltung der kulturhistorischen
Denkmäler. Als entgegenkommenden Schritt war Anderka bereit, den
Wald bei Wranau / Vranov bei Brünn abzutreten, an dem die Familie
besonderes Interesse hatte, weil sich in der dortigen Klosterkirche die
Familiengruft befand.” Gleichzeitig betonte die Familie Liechtenstein
auch weiterhin ihren besonderen Status laut internationalem Recht.
Unter Berufung auf die Verpflichtungen des Fürsten in Liechtenstein for-
derte sie Erleichterungen bei der Durchführung der Bodenreform.*®
Die Verhandlungen wurden auch nach dem Tode Fürst Johanns II.
im Februar 1929 weitergeführt. Die Reform verlief auf der sogenannten
35 MLA, F 28, Karton 261, Amtliches Protokoll (Fonds Staatliches Bodenamt), 3. De-
zember 1928, No. fehlt,
36 NA, Fonds Staatliches Bodenamt, Karton 331, Anderka an den Ministerprisidenten
der Tschechoslowakischen Republik, 10. Mai 1928, No. 4576 J R.
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