Wilfried Marxer
geblieben. Ein Mandatsverhältnis, das stärker dem jeweiligen Bevölke-
rungsanteil entspricht, hat sich bisher nicht durchsetzen können.”
1985 und 1988: Erhöhung
der Mandatszahl
Die Frage der Mandatszahl war lange Zeit Gegenstand von Diskussio-
nen. Die beiden Grossparteien waren mit dieser Frage bereits mehrmals
an der Urne gescheitert. 1985 konnten sich die Union und die Bürger-
partei im Landtag nicht auf eine neue Mandatszahl einigen. 1986 standen
Landtagswahlen an, zudem hatte sich die Wählerschaft mit der Einfüh-
rung des Frauenstimmrechts 1984 mehr als verdoppelt.
Die Folge der Uneinigkeit zwischen der Vaterländischen Union
und der Fortschrittlichen Bürgerpartei war, dass beide Parteien praktisch
zeitgleich eine Volksinitiative starteten. Die Vorlage der Union zielte auf
eine Erhöhung auf 21 Mandate, diejenige der Bürgerpartei auf 25 Man-
date. Auch die Frage der stellvertretenden Abgeordneten wurde aufge-
worfen, da bis anhın praktisch alle nichtgewählten Abgeordneten, jeden-
falls die gleiche Zahl wie die gewählten Abgeordneten, als Stellvertreter
im Landtag eingesetzt werden konnten. Die Vaterländische Union
wollte die Zahl der Stellvertreter auf zehn Abgeordnete begrenzen, die
Fortschrittliche Bürgerpartei auf einen Drittel der Zahl der ordentlichen
Abgeordneten.
Der Hauptstreitpunkt war jedoch die Zahl der Abgeordneten
sowie insbesondere die Verteilung auf die beiden Wahlkreise. Bis dahin
betrug das Verhältnis zwischen Oberland und Unterland 9 zu 6 Ab-
geordnete, somit also 60 Prozent im Oberland, 40 Prozent im Unter-
land. Bei der FBP-Initiative wäre dieses Verhältnis gleich geblieben, da
neu 15 Oberländer und 10 Unterländer Abgeordnete vorgesehen waren.
Die VU-Vorlage sah jedoch eine leichte Schwächung des Unterländer
Wahlkreises vor, da die 21 Mandate auf 13 im Oberland und 8 im Unter-
53 Marxer, Optimierung des Wahlsystems, S. 12-17. Siehe auch Frick, Einfluss Wahl-
kreisgrosse; ferner Frick, Proportionale Reprisentation, mit Simulation zu den Ge-
meindewahlen in Liechtenstein.
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