Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Brennpunkt Verfassung: Volksabstimmungen 
über die liechtensteinische Verfassung seit 1919 
Wilfried Marxer 
Einleitung 
Dieser Beitrag widmet sich den Volksabstimmungen, die in Liechten- 
stein seit 1919 zu Verfassungsfragen durchgeführt wurden. Für die Zeit 
des Ersten Weltkrieges und der 1920er-Jahre sowie der 1930er-Jahre und 
des Zweiten Weltkriegs wurden die betreffenden Abstimmungen bereits 
eingehend erforscht.! Hier nun soll der Bogen weiter gespannt und der 
Blick auch auf die Zeit danach gerichtet werden. Für eine Zeitspanne von 
fast 100 Jahren soll aufgezeigt werden, zu welchen konkreten, die Ver- 
fassung betreffenden Themen Volksabstimmungen durchgeführt wur- 
den, wer die Akteure und Initianten waren und fallweise auch, wie Aus- 
einandersetzungen und Kampagnen geführt wurden. Selbstverständlich 
interessieren auch die Resultate der jeweiligen Abstimmungen sowie die 
Konsequenzen daraus. 
Volksabstimmungen in Liechtenstein 
1919 wurden die ersten beiden landesweiten Volksabstimmungen ın 
Liechtenstein durchgeführt. Auf staatlicher Ebene dominierte das Fürs- 
tenhaus die Politik bis in die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg und dem 
Inkrafttreten einer neuen Verfassung ım Jahr 1921.? Die Landständische 
Verfassung? von 1818 räumte dem Volk beziehungsweise dessen Vertre- 
  
1 Quaderer-Vogt, Bewegte Zeiten; Geiger, Krisenzeit; Geiger, Kriegszeit. 
2 Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15. Zur Verfassungsgeschichte 
siche Wille, Die liechtensteinische Staatsordnung, S. 39-141. 
3 Landstindische Verfassung vom 9. November 1818. Siche LI LA, SgRV 1818 
(www.e-archiv.li/D42332). 
129
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.