vielmehr kommt es einer Einstufung der Verwirrtheitsgrade gleich. Es ist das Adjektiv
‚tobsüchtig‘ welches hier eine zentrale Rolle spielt, denn zumindest ‚Irre‘ respektive
geisteskranke Insass_innen konnte die Gemeinde einige verzeichnen. Gut die Hälfte der
Insass_innen, die als geisteskranke aufgenommen wurden, stammten aus anderen Gemeinden.
Schwerere Fälle wurden in eine entsprechende Anstalt gebracht, welche in diesem Fall meist
die Valduna*® in Rankweil war. So auch im Fall des J. Q., der am Tag vor seiner Überführung
in die Irrenanstalt noch fiir etwas Trubel sorgte. Durch sein larmendes Benehmen hatte er „die
anderen Insassen des Armenhauses ganz ungeduldig“ gemacht, zudem war er grob zu den
Schwestern und der Armenpfleger musste „von ihm sehr grobe Schimpfworte und sogar
Mißhandlungen gedulden [...] und als man ihn abstrafen wollte lief er davon.“>*” Schon vor
diesem Vorfall stand fest, dass J. Q. in die Irrenanstalt Valduna überführt werden wiirde >
Ein Fall, der etwas besser dokumentiert ist, ist der des Ehepaars R. Beide befanden sich in der
Armenanstalt und mussten dort wohl fiir Aufsehen gesorgt haben. Der Mann wurde aus der
Anstalt entlassen und einem Bürger übergeben, „weil dieser Mann noch arbeiten kann“ und
durch seine Abwesenheit in der Anstalt sich seine Frau „im Armenhaus ruhiger verhalten
wird.“ Denn, so wird es, laut der Oberin, leichter werden die Frau „in den gehörigen
Schranken zu halten, weil eine weitere Unterredung oder Verabredung zwischen ihr und ihrem
Manne jetzt nicht mehr stattfinden kann.“*!° Sollte im Gegensatz zu dieser Prognose die Frau
unruhiger werden und beim Mann auch keine Besserung zu verzeichnen sein, sollte dieser
wieder ins Armenhaus gebracht werden. Dennoch wird festgehalten, dass dieses „sehr
überfüllt“ ist und aus dem Grunde die Entlassung angebracht gewesen war. An die Frau Oberin
erging das Dekret, dass sie „die nöthigen Maßnahmen zu erwirken [habe], um dessen Eheweib
[M. R.] in der gehorigen Zucht zu erhalten und deren Entlaufen aus der Anstalt zu verhiiten.«>!!
Kaum drei Monate spater ersucht der Gemahl der [M. R.], diese bei sich ,,in der ganz isolierten
Wohnung“ unterzubringen, damit „sie mit Niemanden in näheren Verkehr kommen kann.“
56 Die Valduna ist ein bei Rankweil in Vorarlberg gelegenes ehemaliges Kloster. Das Kloster wurde 1782
aufgehoben und dient seit 1858 „hauptsächlich als Pflege- und Heilanstalt für psychisch Kranke.“ Bei „den 1941
durchgeführten Deportationen von Patienten aus Valduna nach Hall (Tirol) und Hartheim (OÖ, Letztere zur
Tötung psychisch Kranker und Behinderter im Zug des nationalsozialistischen "Euthanasie“-Programms, waren
auch Personen aus Liechtenstein betroffen.“ Tschaikner, Valduna. In: HLFL. Bd. 2, 994.
X7LILA RE 1874/972 Q. J. im Armenhaus verklagt wegen Davonlaufens. 28. August 1874.
58 Auch aus anderen Armenhäusern wurde geflüchtet. So der Fall in Triesen, hier verschwand ein Insasse schon
zum zweiten Mal, wobei er sich beim ersten Mal in ein und derselben Anstalt versteckt gehalten hatte: LI LA RE
1874/391 K. J., Flucht aus dem Armenhaus Triesen 15. April 1874.
9 LILA RE 1876/0613: R. J. — Entlassung aus dem Armenhaus Protokoll 22. April 1876.
SIOLILA RE 1876/0613: R. J. — Entlassung aus dem Armenhaus Protokoll 22. April 1876.
SILLILA RE 1876/0613: R. J. — Entlassung aus dem Armenhaus Protokoll 22. April 1876.
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