Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

Nach meiner Ansicht sollte das Erbrecht der Lebensgefährten weiter ausgearbeitet werden, 
weil es immer mehr uneheliche Beziehungen gibt und dies somit der modernen Gesellschaft 
gerecht werden muss. Dem liechtensteinischen Gesetzgeber kann ich nur empfehlen, die 
Lebensgefährten überhaupt zu berücksichtigen, um so Härtefälle und Ungerechtigkeiten zu 
vermeiden. 
Ich hoffe, dass der Österreichische Gesetzgeber dies im Zuge seiner nächsten Reform 
beachtet und dies erheblich stärkt. Das Fürstentum Liechtenstein könnte diese 
Modifizierungen anschließend wiederum übernehmen. 
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