Nach meiner Ansicht sollte das Erbrecht der Lebensgefährten weiter ausgearbeitet werden,
weil es immer mehr uneheliche Beziehungen gibt und dies somit der modernen Gesellschaft
gerecht werden muss. Dem liechtensteinischen Gesetzgeber kann ich nur empfehlen, die
Lebensgefährten überhaupt zu berücksichtigen, um so Härtefälle und Ungerechtigkeiten zu
vermeiden.
Ich hoffe, dass der Österreichische Gesetzgeber dies im Zuge seiner nächsten Reform
beachtet und dies erheblich stärkt. Das Fürstentum Liechtenstein könnte diese
Modifizierungen anschließend wiederum übernehmen.
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