Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

4. Vergleich der aktuellen Lage 
4.1. Das Notariatswesen 
Notare nehmen wichtige private und öffentliche Aufgaben wahr. Neben ihrer Kernaufgabe, der 
Aufnahme von Öffentlichen Urkunden, sind sie auch zuständig für die Beratung und die 
Aufklarung.?'® 
Im Notariatswesen gibt es zum einen Beglaubigungen und zum anderen Beurkundungen. Die 
Beglaubigungen lassen sich in eine Bestatigung, durch eine mit öffentlichem Glauben 
versehene Urkundsperson, dass eine Kopie mit der Originalurkunde übereinstimmt, und in 
eine Unterschriftenbeglaubigung, also dass die Urkunde tatsächlich von der bestimmten 
Person stammt, differenzieren. Bei gewissen Verträgen und Rechtsgescháften sind 
Beurkundungen ein notwendiges Erfordernis für deren Rechtsgültigkeit.?'6 
Rechtslage in Liechtenstein 
In Liechtenstein gibt es kein Notariatswesen; Beglaubigungen und Beurkunden müssen somit 
bei den Gemeinden, beim Landgericht und beim Amt für Justiz (AJU) vorgenommen 
werden.” Die Zuständigkeit für das Verlassenschaftsverfahren obliegt dem Fürstlichen 
Landgericht. 
Das Problem stellt sich darin, dass in den meisten europäischen Ländern für bestimmte 
Rechtsgescháfte notarielle Beurkundung bzw Beglaubigungen vorgesehen sind. VVenn diese 
Formerfordernisse nicht erfüllt werden, kónnen diese Urkunden im Ausland nicht ihre volle 
Wirksamkeit entfalten. 
Aufgrund der mangelnden notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung kann diese Abwesen- 
heit zu  Wettbewerbsnachteilen führen, insbesondere durch die | zunehmende 
Internationalisierung des Privatverkehrs. 
Der Antrag der liechtensteinischen Regierung sieht zur Beseitigung dieses Nachteils die 
Einführung eines Notariatswesens vor, eine Notariatspflicht will die Regierung aber 
vermeiden.?18 
  
?5 Notar.at, Aufgaben, Leistungen und Institutionen des ósterreichischen Notariats, 
http://www.notar.at/files/2314/1819/3764/V04 208 FO Standard RZ 2014.pdf (22.2.2017). 
?16 RA 790/2016 6. 
?!? RA 790/2016 6. 
718 RA 790/2016 4. 
35
	        

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