Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Friedemann Malsch 
adels mit dem Beginn eines staatlichen, d.h. von der Gemeinschaft getra- 
genen Sammelns und Ausstellens zusammen. 
«Der damals für Kultur zuständige Regierungschef Gerard Batli- 
ner nahm die Schenkung zum Anlass, einen weiteren Schwerpunkt in 
seinem umfassenden Kulturprogramm zu setzen. Die Liechtensteini- 
sche Staatliche Kunstsammlung wurde durch das Gesetz vom 23. Juli 
1968 geschaffen.»” Mehr noch: Man erkennt die Chance und Verpflich- 
tung, die sich aus der Schenkung des Grafen von Bendern ergibt und 
beschliesst zusätzlich den Bau eines Kunstmuseums in Vaduz «in ab- 
sehbarer Zeit».® Die neue Einrichtung hat die Rechtsform einer öffent- 
lich-rechtlichen Stiftung, deren Statuten bereits die grundlegenden Auf- 
gaben eines Museums formulieren: «(...) alte und neue Werke der bil- 
denden Kunst zu sammeln und zu pflegen, die wissenschaftliche 
Bearbeitung der Kunstwerke zu ermöglichen und ein breites Kunstver- 
ständnis zu fördern. Schliesslich sollen auch Leihgaben entgegenge- 
nommen werden.» 
Die Schenkung des Grafen von Bendern löste auf staatlicher Seite 
eine Dynamik aus, als hätte man nur auf diesen Moment gewartet. In 
wenigen Jahren wurden die Dinge mit beeindruckender Konsequenz, 
Energie und Zielstrebigkeit vorangetrieben, sowohl hinsichtlich der 
Profilierung der neu geschaffenen Institution wie auch für den Bau eines 
Kunstmuseums. 
HILL. 
Zum Konservator der Staatlichen Kunstsammlung wurde der Bildhauer 
und promovierte Historiker Georg Malin ernannt. Er war 1966 als Ab- 
geordneter in den Liechtensteinischen Landtag eingezogen und nutzte in 
den folgenden Jahren diese Konstellation, um die Entwicklung der 
neuen Institution, die er leitete, voranzutreiben. Lange Jahre jedoch 
7 Siehe Anm. 3, S. 12. 
8 Georg Malin, Die Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung, in: Tiroler Lan- 
desmuseum Ferdinandeum (Hrsg.), Von Pablo Picasso bis Henry Moore. Meister- 
werke aus der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung, Innsbruck, Eigen- 
verlag, 1993, S. 11. 
9 Wie Anm. 7. 
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