Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Zur Matura ins Ausland — Liechtensteins 
langer Weg zu höherer Schulbildung 
Martina Sochin D’Elia 
1. Zu den Anfängen des liechtensteinischen Schulwesens 
Der Grundstein zum «modernen» Schulwesen wurde in Liechtenstein 
mit einem Erlass der fürstlichen Hofkanzlei vom 18. September 1805 
gelegt. Diese fürstliche Verordnung führte die Schulpflicht für sieben- 
bis dreizehnjährige Kinder ein. Georg Malin hat sie in seiner Disserta- 
tion als Geburtsstunde der allgemeinen Schulbildung in Liechtenstein 
bezeichnet.! Der fürstliche Erlass legte fest, dass jede Gemeinde über ein 
Schulhaus und einen «tauglichen Lehrer» zu verfügen habe; ebenso hät- 
ten die Gemeinden für die Besoldung der Lehrer aufzukommen. 
Im Jahr darauf, 1806, wurde der Erlass in einer ausführlichen 
Schulordnung noch genauer geregelt. Als Unterrichtsfächer wurden 
Religion, Schreiben, Lesen und Rechnen festgelegt. In der sogenannten 
Winterschule von Martini bis Georgi (11. November bis 23. April) hatte 
der Unterricht an sämtlichen Wochentagen — inklusive Samstag — statt- 
zufinden. Unterrichtsbeginn war um 8 Uhr morgens. Zuvor besuchten 
die Kinder in Begleitung des Lehrers die Messe. In der sogenannten 
Sommerschule hingegen, die entsprechend von Georgi bis Martini dau- 
erte, fand der Unterricht jeweils nur am Montag-, Mittwoch- und Frei- 
tagvormittag statt. Zudem wurde der Unterricht hier nach Alter aufge- 
teilt. Die schon etwas Älteren hatten sich um 6 Uhr morgens zu versam- 
meln, um dann, nach dem Besuch der Kirche, um halb 7 mit dem 
Unterricht zu beginnen. Der Unterricht dauerte bloss zwei Stunden und 
wurde ab 9 Uhr morgens für die jüngeren Jahrgänge weitergeführt. Zur 
Zeit der Heuernte waren zwei Wochen «Vakanz» vorgesehen, damit die 
  
1 Malin, Politische Geschichte, S. 91. 
387
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.