Zur Matura ins Ausland — Liechtensteins
langer Weg zu höherer Schulbildung
Martina Sochin D’Elia
1. Zu den Anfängen des liechtensteinischen Schulwesens
Der Grundstein zum «modernen» Schulwesen wurde in Liechtenstein
mit einem Erlass der fürstlichen Hofkanzlei vom 18. September 1805
gelegt. Diese fürstliche Verordnung führte die Schulpflicht für sieben-
bis dreizehnjährige Kinder ein. Georg Malin hat sie in seiner Disserta-
tion als Geburtsstunde der allgemeinen Schulbildung in Liechtenstein
bezeichnet.! Der fürstliche Erlass legte fest, dass jede Gemeinde über ein
Schulhaus und einen «tauglichen Lehrer» zu verfügen habe; ebenso hät-
ten die Gemeinden für die Besoldung der Lehrer aufzukommen.
Im Jahr darauf, 1806, wurde der Erlass in einer ausführlichen
Schulordnung noch genauer geregelt. Als Unterrichtsfächer wurden
Religion, Schreiben, Lesen und Rechnen festgelegt. In der sogenannten
Winterschule von Martini bis Georgi (11. November bis 23. April) hatte
der Unterricht an sämtlichen Wochentagen — inklusive Samstag — statt-
zufinden. Unterrichtsbeginn war um 8 Uhr morgens. Zuvor besuchten
die Kinder in Begleitung des Lehrers die Messe. In der sogenannten
Sommerschule hingegen, die entsprechend von Georgi bis Martini dau-
erte, fand der Unterricht jeweils nur am Montag-, Mittwoch- und Frei-
tagvormittag statt. Zudem wurde der Unterricht hier nach Alter aufge-
teilt. Die schon etwas Älteren hatten sich um 6 Uhr morgens zu versam-
meln, um dann, nach dem Besuch der Kirche, um halb 7 mit dem
Unterricht zu beginnen. Der Unterricht dauerte bloss zwei Stunden und
wurde ab 9 Uhr morgens für die jüngeren Jahrgänge weitergeführt. Zur
Zeit der Heuernte waren zwei Wochen «Vakanz» vorgesehen, damit die
1 Malin, Politische Geschichte, S. 91.
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