Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Mario E Broggi 
Inwieweit wurden die Ziele des Entwicklungs- und Erhaltungskonzep- 
tes für das Berggebiet erreicht? 
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Die ökologischen Leistungen mit Mahd zur Offenhaltung der noch 
bestehenden Magerwiesen werden seit 1998 abgegolten und die 
Prämien wurden auch erfolgreich abgerufen. Gemäss Umweltsta- 
tistik 2014 wurden 578 ha als ökologische Ausgleichsflächen (ex- 
tensiv genutzte Wiesen) in Liechtenstein gefördert, dies mehrheit- 
lich im Berggebiet. 
Das revidierte Naturschutzgesetz 1996 schaffte die Rechtsgrundla- 
gen für die Ausscheidung verschiedener Schutzgebietsformen. 
Dazu gehören die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Land- 
schaftsschutzgebieten (z.B. für Masescha-Profatscheng, Gugger- 
boden-Steg) und Naturdenkmälern. Im Projektperimeter dieses 
Konzeptes wurde von den Schutzvorschlägen der Inventare bisher 
nichts umgesetzt. 
Auf der Grundlage des Waldinventars 1996 wurden im Jahre 2000 
1296 ha Waldreservate und 456 ha Sonderwaldflächen (mit Pflege- 
bedarf) im ganzen Land ausgewiesen, dies mehrheitlich im Bergge- 
biet. Dies ist eine anzuerkennende grosse Leistung. Für die recht- 
lich ausgewiesenen Sonderwaldflächen fehlt bis heute allerdings die 
Benennung der individuell nötigen Zielsetzungen. 
Ruhezonen für Wildtiere wurden im Jahre 1985 aufgrund der 
Erfahrungen in Graubünden und St. Gallen in der «Bergheimat», 
dem Organ des Alpenvereins, angeregt und 2003 auch im Landtag 
postuliert. Auf den 1. Januar 2013 erliess die Regierung eine Ver- 
ordnung, welche Schon- und Winterruhezonen definiert, die als 
Wildtierlebensräume mit hoher ökologischer Bedeutung und als 
Rückzugsräume erhalten werden sollen. Dabei blieben alle belieb- 
ten Winterwanderwege und Skitourenpfade offen. Diese Verord- 
nung wurde von einer Interessengemeinschaft «Tier und Mensch» 
und dem hiesigen Alpenverein unter dem Titel «Verzonung» mit 
1700 Petitionären bekämpft. In einer revidierten Verordnung vom 
21. November 2014 wurden die Winterruhezonen redimensioniert 
und die ganzjährigen Schonzonen gestrichen. Diese Rückzugs- 
räume für das Wild hätten vier Prozent der Landesfläche ausge- 
macht, das ist nur das Doppelte der bestehenden Strassenoberflä- 
che im Land. Also immer und überall zuerst der Mensch, von 
Demut und Ehrfurcht vor der Schöpfung keine Spur?
	        

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