Forschungsförderung in Liechtenstein
Von der Regierung initiierte Forschung
Etwas lockerer sitzen die Geldmittel bei der Regierung, wenn sie selbst
ein Interesse an spezifischer Forschung hat. In den Jahren 2001 bis 2005
finanzierte die Regierung mit einem Betrag von rund 3,5 Mio. Franken
die Arbeiten der «Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein
Zweiter Weltkrieg». Zwischen 2011 und 2014 wurden rund 500000
Franken für die «Historikerkommission Liechtenstein-Tschechien» auf-
gewendet. Aus dem Blickwinkel der Forschung sind solche Aktionen
einerseits willkommen, da sie immerhin zur Finanzierung von For-
schung beitragen. Andererseits ist aber auch kritisch zu vermerken, dass
bei Forschung, die von der Regierung thematisch vorgegeben wird, poli-
tische anstelle von wissenschaftlichen Motiven im Vordergrund stehen.
Freie Forschung sieht eigentlich anders aus.
Wenn man die Zahlen aus den Jahresrechnungen der Regierung
analysiert, gelangt man zum Schluss, dass die regierungsinitiierte For-
schung einschliesslich Gutachten und Projekten in den letzten Jahren,
wie bereits erwähnt, stark rückläufig war. Der Höhepunkt in den letzten
15 Jahren wurde 2001 mit einem Gesamtbetrag von mehr als 17 Mio.
Franken erreicht, ein Grossteil davon für Gutachten. 2014, ein gutes
Jahrzehnt später, lag die Summe all dieser Ausgabepositionen noch bei
etwas mehr als 8 Mio. Franken. Es wäre natürlich sehr zu begrüssen,
wenn die Differenz von 9 Mio. Franken in die freie Forschung geflossen
wäre, was aber leider nicht der Fall ist. Ein Beispiel ist das weiter oben
erwähnte Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. Hierfür
wurden seinerzeit für die Bearbeitung mehr als 5 Mio. Franken aufge-
wendet. Von der staatlichen Finanzierung von Projekten in dieser Grös-
senordnung sind wir heute meilenweit entfernt.
Rückgang an staatlichen Forschungsmitteln
Wenn man alle Ausgaben für staatlich finanzierte Forschung und tertiäre
Bildung zusammenzählt, ergibt sich für das Rechnungsjahr 2014 ein
Betrag von rund 43 Mio. Franken. Es handelt sich dabei nicht nur um
Ausgaben, die in Liechtenstein anfallen, sondern auch um Beteiligungen
an schweizerischen Forschungsinstituten, um Zahlungen für von Studie-
renden aus Liechtenstein belegte Studienplätze an schweizerischen Uni-
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