Vergleich Dachstif tung segm entierte Stif tung
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Die Dachstiftung mit unselbständigen Unterstiftungen tritt im Regelfall als gem einnützige Stif tung
auf. In ihren Unterstiftungen vereinigen sich die Vermögenswerte verschiedener Geldgeber. Für ihren
Zweck ist ausserdem charakteristisch, dass er gewöhnlich sehr weitläufig abgefasst ist. Dies soll es
erm ög lichen, das Spek trum der wohltätigen I nteress en der potentiellen Zustifter in den entsprechenden
Unterstiftungen m ög lichst um fassend
abzubilden.16
Als Zustifter sind dabei Personen zu verstehen, die
der Stiftung nach deren Errichtung weiteres, zweckgebundenes Vermögen
übertragen17.
Es gibt eine Vielzahl von Beweggründen für die Errichtung von Sti ftung en. Im Allgem einen sind sie
der Ausfluss der Persönlichkeit des Stifters, dessen Absichten, Vorstellungen und Erwartungen in
Bezug auf seine Pe rson, seine Familie oder gesellschaftliche Um stände sich in der Stiftung m anifest ie-
ren. Die Errichtung von Dachstiftungen erfolgt meist von Beg inn an mit der A bsich t, weitere Unter-
stiftungen aufz unehm en. Allerdings ist es auch m ög lich, dass sich gewöhnliche Stiftungen mit statuta-
ris chen Öffnungsklauseln, durch die Annahme von Zustiftungen erst im Laufe ihres Daseins zu
Dachstiftungen
entwickeln.18
Seit 1972 gibt es beispielsweise die Limmat Stiftung, die als gem einnüt-
zige Dachstiftung fungiert. Aber auch Finanzdienstleister wie Grossbanken bieten mittlerweile ge-
m einnützige Dachstiftungen an. Diese Anbieter verstehen sich als Serviceerbringer im Philanthropie-
sek tor für die Vereinfachung der Verwaltung von Zustiftungen ihrer
Kunden.19
Wie bereits erwähnt, tritt die Verwendung des Dachstiftungsm odells vor allem im Zusammenhang mit
gemeinnützigen Zielsetzungen auf. Die im Vergleich zur Fam ilienstiftung eher untergeordnete prakti-
sche Relevanz von gemeinnützigen Stiftungen in Liechtenstein dürfte dazu beigetragen haben , dass
das Konz ept der Dachstiftung bishe r nicht von Bede utung für den Stiftungssektor in Liechtenstein
war.
Da
die vorliegende Arbeit einen Vergleich der Dachstiftung zur segm entierten Sti ftung anstrebt und
dies e, wie anschliessend ausgeführt wird, in ihrer A usgestaltung niem als ein solches Beziehungsge-
fle cht verschiedener Stiftungen mit Rechtspersönlichkeit innerhalb eines konzeptionellen Rahmens
herstellen kann, soll sich die Betr ach tung in die ser Arbeit auf das Dachstiftungsmodell mit unse lbs tän-
digen Stiftungen beschränken.
16
Sprecher, Die Dachstif tung – eine Sk izze, in Jakob (Hrsg ), Perspektiven des Stif tung srechts in der Schw eiz und in Europa
(20 10) 53 f.
17
Rawert, Die Zustif tung – Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom f unk tionalen Stiftungsbegriff, in Jakob (Hrsg ), Perspektiven
des Stif tung srechts in der Schw eiz und in Eur opa (2010) 24.
18
Stu den, Die Dachstif tung 7 f.
19
Cueni, Die Phila nthr op ie-Beratung in der Schw eiz wächst, DIE STIFTUNG, Sonderausg abe Schw eiz, 2013 (8).