Volltext: Die Dachstiftung in der Schweiz im Vergleich zur segmentierten Stiftung (Protected Cell Foundation) in Liechtenstein

Vergleich Dachstif tung segm entierte Stif tung 
  
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Mit der fortschreitenden Zivilisation der Menschheit entwickelte sich auch die Idee der Stiftung wei- 
ter. Dies führte schliesslich dazu, dass das erste deutschsprachige Stiftungsrecht im Jahr 1835 im Kan- 
ton Zürich kodifiziert wurde. Auch weitere Kantone führten entsprechende Bestimmungen 
ein.5 
Nach 
der Entstehung des schw eizerischen Bundesstaates im Jahre 1848 wurde auch eine Vereinheitlichung 
der Rechtsnorm en angestrebt. Der Ber ner Professor Eugen Huber wurde 1892 mit der Aufgabe be- 
trau t, einen Entwurf für ein gesam tschweizerisches Zivilgesetzbuch zu erarbeiten. Die U rfa ssung des 
darin enthaltenen Personenrechts wurde bereits 1886 fertiggestellt. Da die Gesetzgebung des Privat- 
rech ts bislang der kantonalen Zuständigkeit unterlag, wurde die verfassungsrechtliche Grundlage für 
die Schaffung eines einheitlichen Zivilrechts erst mit der Revision der Bundesverfassung im Jahre 
1898 m ög lich.   
Nach diversen Änderungen wurde der Gesetzgebungsprozess schliesslich mit der einstimmigen Ver- 
absch iedu ng des Zivilgesetzes im Dezember 1907 bee ndet und nac hdem das Referendum nicht ergrif- 
fen wurde, trat die Urfassung des heutig en schweizerischen Stiftungsgesetzes als Teil des Zivilgesetz- 
buches am 1. Januar 1912 in 
Kraft.6 
Einig e Jahre später w urden entsprechende Gesetze zum Stiftung s- 
recht auch in Liechtenstein erlassen. Beide Staa ten haben seither eine lange Tradition als Orte für Stif- 
tungserrichtungen und verfügen über ein hoch entwickeltes 
Stiftungswesen.7 
Gerade deshalb entstan- 
den und entstehen in diesem Bereich immer wieder fortschrittliche Gedanken zu Verbesserungen oder 
A npassung en, die nicht zuletzt auch durch gesellschaftliche, rechtliche und wirtschaftlichen Weiter- 
entwicklungen begründet sind.   
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit zwei Gestaltungsform en von Stiftungen in bei den Rechts- 
ordnung en. Diese k önnen als Ergebnis solcher Weiterentw icklungen angesehen w erden, da ihre Mo- 
delle auf dem k lassis chen Stiftungsm odell beruhen. Zum einen ist dies die Dachstiftung in der 
Schw eiz und zum anderen ist es die segmentierte Stiftung in Liechtenstein. Obwohl das Konz ept der 
Dachstiftung nicht neu ist, wurde der Gedanke, sie zur Effizienzsteigerung im Stif tung ssek tor zu nut- 
zen, erst im Rahm en der Stiftungsrechtsrevision in der Schw eiz im Jahr 2008 
entwickelt.8 
Die stif- 
tungsrechtlichen Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein wurden im Jahr 2009 um fasse nd über- 
arbeitet.9 
Zusätzlich unterliegt die segm entiert e Stiftung auch noch den relativ neuen Regelungen der 
                                                      
5 
Purtschert/von Sch nur bein/Beccarelli, Gemeinnützige Stiftungen 94. 
6 
Büchler in Büc hler (Hrsg ) Schweizerisches Ziv ilg e setzbuch und Nebenerlasse 
(2016)8 
13. 
7 
Schnei der, Der My thos L iechten steinische Stif tung – Ein Rechtsv erg leich zur Schw eiz erischen Stiftung , in Eg ger/ Helmig / 
Purtschert (Hrsg ), Stif tung und Gesellscha f t (200 6) 172 f. 
8 
Burla , Dachstif tung en und andere Koo perationsm ög lichk eiten, in von Schn urbein /Eg ger (Hrsg ), Innovation statt Stagnation 
(20 13) 119. 
9 
Gesetz vom 7. November 2014 über die Abänderung des Personen- und G esellscha f tsrechts LGBl 2014/362. 2014/362.
	        

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