Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) 952.1 
d) Gesetz vom 24. November 2006 über die Abänderung des Sorgfalts- 
pflichtgesetzes, LGBI. 2007 Nr. 15; 
e) Gesetz vom 20. September 2007 über die Abänderung des Sorgfalts- 
pflichtgesetzes, LGBI. 2007 Nr. 270. 
Art. 41 
Inkrafttreten 
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Refe- 
rendumsfrist am 1. März 2009 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundma- 
chung. 
In Stellvertretung des Landesfürsten: 
gez. Alois 
Erbprinz 
gez. Otmar Hasler 
Fürstlicher Regierungschef 
Fassung: 01.03.2016 33
	        

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