Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
Anhang I — Sorgfaltspflichtgesetz 
952.1 
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 
Jahrgang 2009 Nr. 47 ausgegeben am 29. Januar 2009 
  
Gesetz 
vom 11. Dezember 2008 
über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämp- 
fung von Geldwäscherei, organisierter Krimina- 
lität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfalts- 
pflichtgesetz; SPG) 
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine 
Zustimmung:! 
I. Allgemeine Bestimmungen 
Art. 1 
Gegenstand und Zweck 
1) Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei der berufs- 
mässigen Ausübung der diesem Gesetz unterstellten Tätigkeiten. Es dient 
der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terro- 
rismusfinanzierung im Sinne des Strafgesetzbuches ($$ 165, 278 bis 278d 
StGB). 
2) Es dient zudem: 
a) der Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung 
des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismus- 
finanzierung (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 23b.01); 
Fassung: 01.03.2016 1
	        

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