Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
Liechtenstein als EWR-Mitgliedstaat und besonders als sog. Kleinstaat wird sich in den kommenden 
Monaten den erheblichen Herausforderungen auf gesetzgeberischer wie auch auf administrativer Ebe- 
ne stellen müssen, um die neuen Anforderungen korrekt und fristgerecht umsetzen zu können. Auch 
die Sorgfaltspflichtigen am Finanzplatz Liechtenstein werden wiederum unmittelbar von diesem mas- 
siven Regulierungsschub betroffen sein. Dabei werden nicht nur die Anforderungen an die Mitarbei- 
tenden, sondern auch die Ressourcen im Bereich Compliance unumgänglich steigen. 
Zuletzt ist unter Berücksichtigung der Terroranschläge des Islamischen Staates vom Januar und No- 
vember 2015 in Paris sowie vom März 2016 in Brüssel fraglich, ob der derzeitige Regulierungstrend 
zur Bekämpfung der Geldwäsche, aber insbesondere zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung in 
Zukunft richtungsweisend sein wird. Unberücksichtigt davon, dass meines Erachtens die Fortschritte 
zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung in den letzten Jahren auf der Strecke geblieben und erst 
durch die in jüngerer Zeit verübten islamistisch motivierten Anschläge in Paris und Brüssel neu in den 
politischen Fokus gerückt sind, stellt sich die Frage nach schnellen und effizienten Gegenmassnahmen 
zur Verhinderung solcher terroristischen Anschläge. Hinsichtlich dieser sehr schwierigen Aufgabe 
kann und sollte meiner Beurteilung nach in Zukunft das Verfahren zu den Verdachtsmitteilungen zwi- 
schen den Sorgfaltspflichtigen und den behördlichen Meldestellen noch optimiert und beschleunigt 
werden. Jedoch wird zur Verhinderung oben genannter Terroranschläge entscheidend sein, dass die 
Staaten auf europäischer und internationaler Ebene in Zukunft einen gemeinsamen, verbesserten und 
effizienteren Informationsaustausch (z.B. innerhalb der Inlandsgeheimdienste) gewährleisten können. 
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