Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) 952.11 
  
Anhang 1” 
(Art. 11a Abs. 2 und 12 Abs. 7) 
Formulare zur Feststellung der wirtschaftlich 
berechtigten Personen nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a und b 
A. Formular zur Feststellung der letztlich wirtschaftlich berechtigten 
Person von Rechtsträgern nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a SPV (Formular C) 
Rechtsträger bzw. Kontoinhaber: 
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Als wirtschaftlich berechtigte Person nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a SPV wurde 
festgestellt: 
? eine natürliche Person, die letztlich direkt oder indirekt einen Anteil oder 
Stimmrechte von 25% oder mehr an diesem Rechtsträger hält oder kon- 
trolliert bzw. mit 25% oder mehr am Gewinn dieses Rechtsträgers betei- 
ligt ist 
? eine natürliche Person, die letztlich auf andere Weise die Kontrolle über 
die Geschäftsführung dieses Rechtsträgers ausübt 
? eine natürliche Person, die Mitglied des leitenden Organs ist, wenn - nach 
Ausschöpfung aller Möglichkeiten und sofern kein Verdacht vorliegt - 
keine der vorgenannten Personen ermittelt worden ist 
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Für den Rechtsträger/Kontoinhaber 
Fassung: 25.03.2016 29
	        

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