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Nach dem 2. Weltkrieg, in der Zeit von 1946-1957, kam es in der Schweiz in neun Kantonen zu 15
Volksabstimmungen, jedoch ebenfalls alle ohne Erfolg. Am 3. November 1957 nahm der Kanton
Basel-Stadt als erster Kanton eine Ermächtigung an, die den Gemeinden die Einführung des
Frauenstimmrechtes gestattete.
Die erste Eidgenóssische Abstimmung über das Frauenstimmrecht fand am 1. Februar 1959 statt:
Lediglich drei franzósischsprachige Kantone, Genf, Waadt und Neuenburg, waren dafür.
Der erste Kanton, dessen Männer den Frauen das Stimmrecht in Kantons- und
Gemeindeangelegenheiten gewährten, war Waadt im Jahre 1959. Als erste deutschsprachige
Schweizerinnen erhielten 1966 die Frauen des Kantons Basel-Stadt das kantonale Stimmrecht. Der
zweitletzte schweizerische Kanton war Appenzell Ausserrhoden im Jahre 1989. Dieser ehemalige
Landsgemeindekanton brachte auch den letzten positiven Münnerentscheid — bezüglich
Frauenstimmrecht, denn der Landsgemeindekanton Appenzell Innerrhoden musste nach dem
negativen Landsgemeindentscheid 1990 zur Einführung des Frauenstimmrechtes gezwungen werden.
Frauenstimmrechtsargumentation auf der Ebene des Menschenrechts
1968 wurde das zwanzigjührige Bestehen der UNO-Menschenrechtscharta und das Internationale
Jahr der Menschenrechte“ gefeiert. Aus diesem Anlass bemühte sich die Schweiz um Ratifizierung
der Europüischen Menschenrechtskonvention, jedoch unter Vorbehalt. In Sachen Frauenstimmrecht
sollte eine Ausnahmeklausel festgelegt werden, was bei Frauen einen Entrüstungssturm auslóste. Nun
befand sich die Diskussion wieder auf dem Niveau des Menschenrechts, das bereits die
Frühfeministinnen und frühen Frauenrechtler des 18. und beginnenden 19. Jh.s., sowie einzelne
Männer und viele Frauen, vor allem zu Beginn der sog. ersten Frauenbewegung, ab Mitte des 19. Jh.s,
vorgegeben hatten. - Um wenigstens ein paar Namen, thematisch eingeschränkt und zeitlich geordnet,
zu nennen: Jean Antoine de Condorcet, 1789 (F); Judith Sargent Murray, 1790 (USA); Olympe Marie
de Gouges, 1791 (F); Mary Wollstonecraft, 1792 (GB); Theodor Gottfried von Hippel, 1792 (Dtl.);
Anna Wheeler und William Thompson, 1825 (GB); die Frauen von Seneca Falls, 1848 (USA); John
Stuart Mill, Harriet Taylor Mill, Helen Taylor, 1867 und 1869 (GB) und Hedwig Dohm, 1876 (Dtl.).
Die Soroptimist International haben die Menschenrechtsfórderung seit Gründung 1921 in ihren
Satzungen.
Am 20. Jahrestag der Erklárung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen 1948 wurde am
10. Dezember 1968 in der Zürcher Bórse eine Diskussionsveranstaltung zum Thema durchgeführt und
ein ,, Marsch nach Bern* beschlossen, der auf Initiative des Zürcher Frauenstimmrechtsvereins am 1.
Mirz 1969 durchgeführt wurde.
Am 7. Februar 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht in eidgenóssischen Angelegenheiten
angenommen.
Die ablehnenden Kantone waren mit Ausnahme von Obwalden und Wallis dieselben, die am 14. Juni
1981 gegen den verankerten Verfassungsartikel „Gleiche Rechte für Mann und Frau“ stimmten: es
waren dies katholische und Gebirgskantone.
„Gleiche Rechte für Mann und Frau“ wurden erst 1981 in der schweizerischen und 1992 in der
liechtensteinischen Verfassung verankert.
Der Frauenstimmrechtskampf in Liechtenstein, unter besonderer Berücksichtigung der
„Aktion Dornröschen“ 1981-1984
Die „Aktion Dornröschen“ lässt sich argumentativ und in ihrer Vorgangsweise mit der
Frauenstimmrechtsbewegung von 1968 in der Schweiz vergleichen.
Sechzig Jahre nach Gründung des Schweizerischen Verbandes für Frauenstimmrecht wurde auch in
Liechtenstein, am 7. November 1969, ein Komitee für das Frauenstimmrecht gegründet.