Abklärung Urheberrecht (Mailverkehr)
Von: Andreas Hollenstein
Gesendet: Dienstag, 08. April 2014
An: Dr. Jürg Dinkelmann, Abteilungsleiter Administration und Recht, Schulamt FL
Betreff: Rechtsfrage bezüglich Masterarbeit
Sehr geehrter Herr Dinkelmann
Mein Name ist Andreas Hollenstein. Ich bin Primarlehrer und mache zurzeit die
Ausbildung zum Sekundarlehrer. Meine Masterarbeit möchte ich über das Burgenspiel
„Der letzte Gutenberger“, das 1925 auf der Burg Gutenberg aufgeführt wurde schreiben.
Ich würde das Drehbuch von Karl Josef Minst aus Triesen gerne im Klassensatz drucken
lassen und Arbeitsmaterial dazu erarbeiten und dieses der Didaktischen Medienstelle in
Vaduz zur Verfügung stellen.
Nun weiss ich aber nicht, ob das urheberrechtlich überhaupt erlaubt ist. Ich habe
vernommen, dass ein Buch erst 70 Jahre nach seinem Tod rechtlich freigegeben wird. Da
Karl Josef Minst erst 1984 verstorben ist, wäre dies noch lange nicht möglich. Stimmt
das? Gilt das auch für Schulzwecke? Kann man die Nachkommen (falls vorhanden) um
Erlaubnis bitten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihren fachmännischen Rat geben könnten,
wie ich in dieser Angelegenheit vorgehen soll.
Mit freundlichen Grüsse
Andreas Hollenstein
Von: Dr. jur. Andrea Haidegger, Juristische Mitarbeiterin, Amt für Volkswirtschaft,
Fachbereich Urheberrecht
Gesendet: Dienstag, 15. April 2014
An: Andreas Hollenstein
Cc: Jürg Dinkelmann
Betreff: Ihre Anfrage "Rechtsfrage bezüglich Masterarbeit" vom 9. April 2014
Sehr geehrter Herr Hollenstein
Herr Dinkelmann hat Ihre Anfrage vom 9. April 2014 an das Amt für Volkswirtschaft,
Fachbereich Urheberrecht, weitergleitet.
Gerne versuchen wir hiermit, Ihre Fragen wie folgt zu beantworten:
Die Anfrage hat folgende urheberrechtliche Anknüpfungspunkte:
1. ,über das Burgenspiel ,Der letzte Gutenberger (...)" schreiben: