Volltext: Berufszufriedenheit der Lehrpersonen im Fürstentum Liechtenstein im Fokus von Schulgeschichte und Schulentwicklung

8.3.3 Flucht in den Teilzeitstatus ? 
Teilzeitlehrkrafte sind eher Frauen. Nur jeder fünfte Mann befindet sich im Teilzeitstatus, wo- 
hingegen bei den Frauen das Verháltnis bei 1:1 liegt.?'? (Grafiken: vergl. elektr. Anhang, Dok 4) 
90.00% 80.30% 
MTZ= 26 
80.00% _ 
70 00% M VZ = 106 
. 6 F TZ= 122 
50.00% 
40.00% = Männer TZ 
m Frauen TZ 
gm Frauen VZ 
   
20.0096 
10.0096 M 
0.0096 
Männer TZ Männer VZ Frauen TZ Frauen VZ 
Vorgreifend auf das Kapitel 8.8. (Längsschnittvergleich) stellt sich die Frage, ob und — gege- 
benenfalls — aus welchem Grund sich eine Art Flucht in den Teilzeitstatus belegen lässt. Aus 
dem Entwicklungsvergleich (siehe Grafik unten?!?) mit der Umfrage von 2002 (vergleiche 
elektr. Anhang, Dok 3 und Landert 2002) lässt sich nämlich über die vergangen 13 Jahre 
eine klare Tendenz in Richtung Teilzeit ablesen: 
Vergleich TZ und VZ in Prozent - FL 2002 und 2015 
100.0096 
"n 0, 
E 90.00 7o 00.3095 77 50% 
N 80.00% ^ 65:3696 
E 65.0096 
c 80.00% 49599 504m en 
5 40.00% 31.60 200 m FL 2002 
2 19.7096 20.059 m FL 2015 
o 20.0096 
£ 8.5008 
0.00% 
Männer Männer Frauen Frauen GesamtGesamt 
TZ VZ TZ VZ TZ VZ 
Möglicherweise leistet eine sukzessive Ausweitung der Prásenzzeiten?'^ auch ihren Beitrag 
zum hohen Anteil an Teilzeitlehrkraften (55 96). Die damit einhergehende Verringerung des 
im Lehrberuf traditionellen und als Gegenstück zum getakteten Unterrichtsalltag geschátzten 
flexiblen Arbeitszeitanteils lässt sich für Lehrpersonen — insbesondere Frauen mit familiären 
Verpflichtungen — móglicherweise nicht mehr mit einem Vollzeitstatus vereinbaren. 
  
212 Die Chance, in bestimmten Lebensabschnitten in den Teilzeitstatus zu wechseln" (Frage 43) be- 
werten Frauen und Männer etwa gleich — Frauen: 3,74, Mánner:3,85 (vergl. elektr. Anhang, Dok. 5) 
213 Für 2002 besteht eine kleine Randunschárfe, da die Rubrik nicht von allen beantwortet wurde. 
?^ Berichten und eigener Expertise zufolge werden an unterrichtsfreien Mittwochnachmittagen und 
Ferientagen zunehmend administrative, schulorganisatorische und weiterbildungsrelevante Prä- 
senzgefásse eingerichtet. Schulleitungen haben gemáss Art. 24 Lehrerdienstverordnung (LGBI 
2004/92) auch das Recht, diese Gefásse verbindlich festzulegen. 
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