Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Politische Situation 
sungsentwürfen, die eine konstitutionelle Ausgestaltung des monar- 
chischen Staates ins Auge fassten. 
Es wurden Forderungen nach einer «freiheitlicheren Verfassung» 
laut,!® die die Landständische Verfassung ersetzen sollte. Die Märzaus- 
schüsse insistierten auf einer frei gewählten Volksvertretung und einer 
Teilhabe des Volkes an der Gesetzgebung. Ohne Beratung und Zustim- 
mung der Volksvertretung sollten keine neuen Gesetze und Abgaben 
eingeführt werden dürfen. Auch wenn die Begehren vereinzelt revolu- 
tionäre Züge trugen,!® die Monarchie als Staatsform wurde nicht infrage 
gestellt. 
Il. Monarchische Konzessionen 
1. Erlass vom 19. März 1848 
Fürst Alois IL!” versuchte, einer revolutionären Stimmung, die über das 
benachbarte Vorarlberg von Österreich aus ins Land übergreifen konnte, 
entgegenzuwirken.!® In einem Erlass vom 19. März 18481% versprach er, 
soweit es die Verhältnisse des Landes erlaubten, dem Beispiel des öster- 
reichischen Kaisers zu folgen, der «in den letzteren Tagen», d. h. bei 
Ausbruch der Revolution in Wien am 13. März 1848 den Erlass einer 
«Constitution des Vaterlandes» in Aussicht gestellt hatte.!!° Er appel- 
lierte an den «geraden Sinn» und das «Ehrgefühl» der Liechtensteiner 
und mahnte zu «Gehorsam und Ordnung», da sonst die «Selbständig- 
keit» des Landes gefährdet sei. 
In Gemeindeversammlungen und gewählten Ausschüssen konnten 
die aufrührerischen Bestrebungen aufgefangen und so in geordnete 
Bahnen gelenkt werden. Rektor Peter Kaiser, der «Lenker der Revolu- 
105 Peter Geiger, Geschichte, S. 63 f. 
106 Peter Geiger, Geschichte, S. 68. 
107 Zu seiner Person siehe Evelin Oberhammer, in: Historisches Lexikon, Bd. 1, 5.527 ff. 
108 Peter Geiger, Geschichte, S. 57 und 65. 
109 Siehe vorne S. 60 Fn. 103. 
110 Wilhelm Brauneder, Österreichische Verfassungsgeschichte, S. 115. 
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