Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Amtliche Veröffentlichungen 
und Internetadressen 
Protokolle des liechtensteinischen Landtages 
Die seit dem Jahr 1997 veröffentlichten Landtagsprotokolle sind unter <www.land 
tag.li> abrufbar. Weiter zurückliegende Protokolle des Landtages sind in schriftlicher 
Form nach Jahrgängen geordnet in Bänden einsehbar beim Landtagssekretariat (Regie- 
rung, Landesarchiv). 
Berichte und Anträge der Regierung (BuA) 
Die Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag enthalten die Anträge und 
ausführlichen Begründungen der Regierung zu Gesetzesvorlagen, Finanzbeschlüssen, 
Staatsverträgen, die dem Landtag zur gesetzmässigen Behandlung zugeleitet werden. 
Sie sind im Internet abrufbar unter: <www.llv.li> oder <www.landtag.li>. 
Entscheidungen der Gerichte 
Sie sind veröffentlicht in: 
— Entscheidungen der liechtensteinischen Gerichtshöfe (ELG) von 1947 bis 1978; 
— Amtliche Sammlung von Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte und Verwal- 
tungsbehörden: Liechtensteinische Entscheidungssammlung (LES) ab 1980. 
Sie sind auch im Internet abrufbar unter: 
— <www.gerichtsentscheide.li> 
— <www.stgh.li> 
Landesgesetzblatt 
Das Landesgesetzblatt (LGBl.) ist das massgebliche Kundmachungsorgan für sämtliche 
Rechtsvorschriften nach Massgabe von Art. 3 des Kundmachungsgesetzes und wird seit 
1. Januar 2013 in elektronischer Form unter <www.gesetze.li> vom Rechtsdienst der 
Regierung herausgegeben. 
Amtsblatt 
Das Amtsblatt ist das amtliche Kundmachungsorgan des Fürstentums Liechtenstein. Es 
enthält Vorschriften und allgemeine Anordnungen sowie amtliche Mitteilungen, soweit 
dies gesetzlich vorgeschrieben oder von öffentlichem Interesse ist (Art. 16 KmG). Es 
wird in elektronischer Form herausgegeben. Die Kundmachungen werden unter der 
Adresse <www.amtsblatt.Ilv.li> zur Abfrage bereit gehalten (Art. 17 Abs. 1 KmG). 
Historische Rechtsquellen 
Es handelt sich um Rechtstexte, die nicht im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt 
(seit 1863) veröffentlicht worden sind, und um Gesetzesentwürfe, die für die Rechts- 
entwicklung von besonderer Bedeutung sind. Sie befinden sich im Landesarchiv und 
sind im Internet abrufbar unter: <www.e-archiv.li>. 
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