Einleitung
Es stellt sich die Frage, inwieweit im Gefolge des Übergangs zur konsti-
tutionellen Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer
Grundlage in der Verfassung von 1921 Strukturelemente des monar-
chischen Konstitutionalismus der Konstitutionellen Verfassung von
1862 erhalten geblieben sind bzw. inwieweit sich der Charakter des
liechtensteinischen Staatswesens verändert hat.
Mit Blick auf die im Rahmen der Verfassungsauseinandersetzungen
von oppositioneller Seite erhobene Forderung nach einer «demokrati-
schen» Monarchie oder nach einer «parlamentarischen» Monarchie bzw.
Regierung! ist der Frage nachzugehen, inwieweit es zu einer Demokra-
tisierung und Parlamentarisierung der Verfassungsordnung und zu einer
rechts- und verfassungsstaatlichen Ausgestaltung der konstitutionellen
Erbmonarchie gekommen ist.
1 Rupert Quaderer, Der historische Hintergrund der Verfassungsdiskussion,
$.125 ff.; Herbert Wille, Regierung und Parteien, S. 80 ff., 95 f., 99 ff.; ders., Land-
tag und Wahlrecht, S. 118 ff.; ders., Monarchie und Demokratie, S. 170 ff., 180 ff.
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