Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Einleitung 
Es stellt sich die Frage, inwieweit im Gefolge des Übergangs zur konsti- 
tutionellen Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer 
Grundlage in der Verfassung von 1921 Strukturelemente des monar- 
chischen Konstitutionalismus der Konstitutionellen Verfassung von 
1862 erhalten geblieben sind bzw. inwieweit sich der Charakter des 
liechtensteinischen Staatswesens verändert hat. 
Mit Blick auf die im Rahmen der Verfassungsauseinandersetzungen 
von oppositioneller Seite erhobene Forderung nach einer «demokrati- 
schen» Monarchie oder nach einer «parlamentarischen» Monarchie bzw. 
Regierung! ist der Frage nachzugehen, inwieweit es zu einer Demokra- 
tisierung und Parlamentarisierung der Verfassungsordnung und zu einer 
rechts- und verfassungsstaatlichen Ausgestaltung der konstitutionellen 
Erbmonarchie gekommen ist. 
1 Rupert Quaderer, Der historische Hintergrund der Verfassungsdiskussion, 
$.125 ff.; Herbert Wille, Regierung und Parteien, S. 80 ff., 95 f., 99 ff.; ders., Land- 
tag und Wahlrecht, S. 118 ff.; ders., Monarchie und Demokratie, S. 170 ff., 180 ff. 
145
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.