Zentrale Verfassungsfragen
geheiligte Person oder kraft eines unmittelbaren göttlichen Auftrages
innehat».515 Das Gottesgnadentum war — wie ausgeführt — schon im
19. Jahrhundert nicht mehr Teil einer religiös-sakralen Weltordnung, die
aber Voraussetzung einer solchen religiösen Legitimationsbegründung
wäre.>16
515 Hasso Hofmann, Das Problem der cäsaristischen Legitimität, S. 90 f. Er meint: «Wo
immer derartige Vorstellungen im Selbstverständnis der Herrschenden noch kulti-
viert wurden und bei den Beherrschten ein gläubiges Echo fanden — und beides ist
wohl in grösserem Umfang der Fall gewesen, als man heute gemeinhin anzunehmen
geneigt ist —, da kann das doch nicht mehr einfach als Spiegelung der objektiv wirk-
samen Ordnungsprinzipien genommen werden.»
516 Vgl. Thomas Würtenberger, Die Legitimität staatlicher Herrschaft, S. 239.
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