Ein Blick auf die Landesausstellung 1939 in Zürich verdeutlicht, dass damals zunächst eine
ganz ähnliche Haltung der Ausstellungsverantwortlichen bezüglich einer Teilnahme von
liechtensteinischen Ausstellern vorhanden war, es jedoch schliesslich zu einem Meinungs-
wechsel gekommen war:
So hatte die liechtensteinische Regierung — nach Anfragen aus der liechtensteinischen
Industrie - beim Organisationskomitee der Schweizerischen Landesausstellung nachgefragt,
inwiefern eine Beteiligung von liechtensteinischen Ausstellern an der Landesausstellung
móglich sei." Insbesondere aufgrund des Charakters der Landesausstellung als „betont
nationale eidgenössische Kundgebung“, aber auch aufgrund von angeblichen ausstellungs-
technischen Schwierigkeiten, lehnte das Organisationskomitee im April 1938 eine solche
Teilnahme ab. !*®
Im Juli 1938 wandte sich schliesslich mit Hans Luzius von Gugelberg eine Privatperson aus
Graubünden persönlich an das Eidgenössische Politische Departement und bat um erneute
Prüfung, „ob man nicht das Land Liechtenstein in den Rahmen der Ausstellung eingliedern
kónnte — wenn auch in bescheidenem Umfange*.? Er verwies dabei auf verschiedene Vor-
kommnisse (beispielsweise waren liechtensteinische Arbeiter als Ausländer angesehen
worden), welche das Verháltnis Liechtensteins zur Schweiz belastet hátten, aber auch auf
das gemeinsame Interesse, dass sich „die grossdeutsche Grenze sich nicht bis hinauf nach
Sargans ausdehnt*.? Entsprechend würde die Landesausstellung wichtige Gelegenheit für
die Entwicklung eines Zusammengehórigkeitsgefühls bieten. P!
Kurze Zeit spáter meldete sich der Direktor des Organisationskomitees beim liechten-
steinischen Regierungschef Josef Hoop und betonte, dass auf die Frage einer Beteiligung
Liechtensteins nochmals versucht werde zurückzukommen.'?? Und Mitte September 1938
77 Vgl. LLA, RF 179/009/002/2, Schreiben des liecht. Regierungschefs Hoop an das Organisationskomitee der
Schweizerischen Landesausstellung, o.D.
128 LLA, RF 179/009/002/3a, Antwortschreiben des Organisationskomitees der Schweizerischen
Landesausstellung (des Präsidenten und des Direktors) an den liecht. Regierungschef Hoop, 27.04.1938.
Die Winzergenossenschaft Vaduz hatte bereits im September 1937 von der Fachgruppe „Weinbau“ mit
Verweis auf das Ausstellungsreglement — wonach „grundsätzlich nur Schweizerwaren zur Ausstellung
zugelassen sind“ — einen negativen Bescheid erhalten; vgl. LLA, RF 179/009/002, Schreiben des Chefs der
Abteilung Landwirtschaft der Schweizerischen Landesausstellung an die Winzergenossenschaft Vaduz,
18.09.1939.
1? LLA, RF 179/009/002/7, Schreiben von Hans Luzius von Gugelberg an die Abteilung für Auswärtiges des
Eidgenössischen Politischen Departements, als Durschlag an den liecht. Regierungschef Hoop, 08.07.1938.
vs
1? vgl. LLA, RF 179/009/002/9, Schreiben des Direktors des Organisationskomitees der Schweizerischen
Landesausstellung an den liecht. Regierungschef Hoop, 28.07.1938; vgl. auch ebd., Notiz des liecht.
Regierungschefs Hoop zur Besprechung mit Landesausstellungsdirektor Meili, 17.08.1938.
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