42
4. Sonstige Inhalte des Vernehmlassungs-
berichtes
Der Vernehmlassungsbericht der Regierung vom 20. Januar 2009 zur Totalrevision des Steuer-
gesetzes ist unter www.llv.li (Regierungskanzlei — Vernehmlassungsvorlagen) abrufbar. Die Ver-
nehmlassungsfrist dauert bis zum 5. Juni 2009. Die Behandlung im Liechtensteinischen Landtag
ist für die zweite Hàlfte des Jahres 2009 vorgesehen. Im Vernehmlassungsbericht finden sich auch
Informationen zur Entwicklung des Steueraufkommens sowie in Kapitel 3.3 ein Alternativvorschlag
zu einem direkten betragsmàssigen Steuerabzug für Kinder statt — wie bisher — ein bei der Ermitt-
lung des Erwerbs vorzunehmender Kinderabzug.
Das im Bericht vorgeschlagene Reformkonzept enthált über die verschiedenen materiellen Ánde-
rungen hinaus weitere notwendige und sinnvolle Ánderungen aus der Verwaltungspraxis. Auch im
Verfahrensrecht wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die teilweise zu einer Neuformu-
lierung der Bestimmungen, nicht aber zu wesentlichen materiellen Veránderungen geführt haben.
Die Übergangsbestimmungen im Steuergesetz sehen hauptsáchlich eine Regelung für die Cou-
ponsteuer vor sowie eine Übergangsfrist für juristische Personen und besondere Vermàgenswid-
mungen, die bis dahin einer Besteuerung nach Massgabe von Art. 31 Abs. 1 Bst. c sowie nach Art.
82 bis 88 des bisherigen Steuergesetzes unterliegen. Das Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes ist
grundsätzlich für das Steuerjahr 2010 vorgesehen.
Nachdem das Steuergesetz verschiedene Auswirkungen auf eine Reihe von anderen Gesetzen hat
respektive eine Reihe von Gesetzen sich auf das Steuergesetz beziehen, umfasst die Vernehm-
lassungvorlage zur Steuerreform auch Änderungsvorschläge zum Finanzausgleichsgesetz, Finanz-
marktaufsichtsgesetz, Gemeindegesetz, Gewerbegesetz, Hundegesetz, Krankenversicherungsge-
setz, Mehrwertsteuergesetz, Gesetz über die Befreiung des Landesfürsten und Erbprinzen von der
Abgabepflicht, Gesetz über die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft, Gesetz über
Mietbeiträge für Familien, Gesetz betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage, Personen und
Gesellschaftsrecht, Stipendiengesetz, Strassentransportgesetz, Wohnbauförderungsgesetz und
Zinsbesteuerungsgesetz.