Abzug von Eigenkapital-
zinsen
30
40%
Steuersätze für Verbandspersonen in EU-/EWR-Ländern
35%
30%
25%
20%
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10% 1
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3.2.3. Finanzierungsneutralität: Eigenkapital-Zinsabzug
Durch die Steuerreform wird der bisher nur bei gewerblich tätigen natürlichen Personen gewährte
Eigenkapital-Zinsabzug auch juristischen Personen gestattet. In Kombination mit dem wettbe-
werbsfähigen Steuersatz in Höhe von 12,5% und der Befreiung von Beteiligungserträgen und
Beteiligungsgewinnen ist das neue Steuersystem für Verbandspersonen branchen- und tätigkeits-
übergreifend attraktiv. Der Eigenkapital-Zinsabzug sorgt dabei für eine Reduktion des effektiven
Steuersatzes, insbesondere bei niedriger Rendite, und ermöglicht von steuerlichen Überlegungen
unbeeinflusste Finanzierungsentscheidungen.
Infobox: Der Eigenkapital-Zinsabzug
Nach der Steuerreform wird für Unternehmen unabhängig von ihrer
Rechtsform ein Eigenkapital-Zinsabzug von derzeit 3% des bilan-
ziellen, um bestimmte Faktoren bereinigten Eigenkapitals gewährt.
Der Eigenkapital-Zinsabzug stellt steuerlich eine geschäftsmässig
begründete Aufwendung dar, welche die Bemessungsgrundlage
für die Ertragssteuer reduziert.
Durch diesen Aufwendungsabzug wird eine Finanzierung mit Ei-
gen- und Fremdkapital (soweit dieses zu einem vergleichbaren
Satz verzinst wird) steuerlich gleichgestellt. Die Wahl der Finanzie-
rungsform kann somit ohne steuerliche Beeinflussung ausschliess-
lich nach unternehmerischen Gesichtspunkten getroffen werden.
Ausserdem reduziert sich durch den Eigenkapital-Zinsabzug der
effektive Steuersatz (in Abhängigkeit der Eigenkapitalrendite).
Verzinsung des EK als
geschäftsmässig be-
gründete Aufwendung
Finanzierungs-
neutralität
Niedriger effektiver
Steuersatz