Volltext: Zukunft Steuerstandort Liechtenstein

Abzug von Eigenkapital- 
zinsen 
30 
  
  
40% 
Steuersätze für Verbandspersonen in EU-/EWR-Ländern 
  
35% 
  
30% 
  
25% 
  
20% 
  
15% 1 
10% 1 
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3.2.3. Finanzierungsneutralität: Eigenkapital-Zinsabzug 
Durch die Steuerreform wird der bisher nur bei gewerblich tätigen natürlichen Personen gewährte 
Eigenkapital-Zinsabzug auch juristischen Personen gestattet. In Kombination mit dem wettbe- 
werbsfähigen Steuersatz in Höhe von 12,5% und der Befreiung von Beteiligungserträgen und 
Beteiligungsgewinnen ist das neue Steuersystem für Verbandspersonen branchen- und tätigkeits- 
übergreifend attraktiv. Der Eigenkapital-Zinsabzug sorgt dabei für eine Reduktion des effektiven 
Steuersatzes, insbesondere bei niedriger Rendite, und ermöglicht von steuerlichen Überlegungen 
unbeeinflusste Finanzierungsentscheidungen. 
Infobox: Der Eigenkapital-Zinsabzug 
Nach der Steuerreform wird für Unternehmen unabhängig von ihrer 
Rechtsform ein Eigenkapital-Zinsabzug von derzeit 3% des bilan- 
ziellen, um bestimmte Faktoren bereinigten Eigenkapitals gewährt. 
Der Eigenkapital-Zinsabzug stellt steuerlich eine geschäftsmässig 
begründete Aufwendung dar, welche die Bemessungsgrundlage 
für die Ertragssteuer reduziert. 
Durch diesen Aufwendungsabzug wird eine Finanzierung mit Ei- 
gen- und Fremdkapital (soweit dieses zu einem vergleichbaren 
Satz verzinst wird) steuerlich gleichgestellt. Die Wahl der Finanzie- 
rungsform kann somit ohne steuerliche Beeinflussung ausschliess- 
lich nach unternehmerischen Gesichtspunkten getroffen werden. 
Ausserdem reduziert sich durch den Eigenkapital-Zinsabzug der 
effektive Steuersatz (in Abhängigkeit der Eigenkapitalrendite). 
  
Verzinsung des EK als 
geschäftsmässig be- 
gründete Aufwendung 
Finanzierungs- 
neutralität 
Niedriger effektiver 
Steuersatz 
  
  
  
 
	        

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