3.2.2. Modifikationen beim Steuertarif
Als Steuertarif ist - unabhàngig von etwaigen Gewinnausschüttungen - ein einheitlicher propor-
tionaler Steuersatz in Hóhe von 12,5% vorgesehen. Unter Berücksichtigung des Eigenkapital-Zins-
abzuges in Höhe von z. B. 3% beträgt der effektive Steuersatz bis zu einer 209/oigen Eigenkapital-
Rendite dementsprechend nur maximal ca. 10,6%. Er liegt daher generell unter der bisherigen
Steuerbelastung juristischer Personen unter Einbeziehung der Kapital-, Ertrags- und Couponsteuer
bei einer Vollausschüttung der erzielten Gewinne.
ffektiver St tz
eliextiver steuersa Steuerbelastung Verbandspersonen
45%
40% e— Steuerreform
— altes Steuergesetz
35% (Ausschüttung)
=== altes Steuergesetz
(Thesaurierung)
30%
25%
20%
15%
10%
5%
Rendite
0%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
Durch die Steuerreform werden in Zukunft substanzbesteuernde Effekte vermieden, die bislang
durch die Erhebung der Kapitalsteuer in ertragsschwachen Jahren auftreten konnten. Durch den
Eigenkapital-Zinsabzug kommt es gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu einer deut-
lichen Steuerentlastung. Die bisherige komplexe Progression in Abhängigkeit der Ertragsintensität
und des Ausschüttungszuschlages wird aufgegeben; durch den Eigenkapital-Zinsabzug kommt es
allerdings weiterhin zu einer indirekten Progression. Durch die Systemumstellung gibt es — abge-
sehen von umfangreichen Gewinnthesaurierungen - nahezu keine systembedingten Verlierer: Alle
Unternehmen werden bei einer teilweisen oder vollständigen Ausschüttung der erzielten Gewinne
im Vergleich zum bisherigen Steuersystem deutlich entlastet. Insbesondere die zusätzliche Belas-
tung des Ertrags durch den Ausschüttungszuschlag und der Ausschüttungen durch die Coupon-
steuer wird abgeschafft.
Durch diese Massnahmen kann die steuerliche Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Liechten-
steins auch im internationalen Vergleich nachhaltig gesteigert werden. Dies erscheint aufgrund des
sehr aktiven Steuerwettbewerbs im Bereich der juristischen Personen insbesondere im Verhältnis
zu den europäischen Staaten dringend geboten. Durch die Steuerreform gewinnt Liechtenstein als
Standort für gewerblich tätige Verbandspersonen die steuerliche Attraktivität zurück, die es be-
dingt durch Steuersatzsenkungen in anderen Ländern, wie z. B. der Schweiz (bestimmte Kantone),
Deutschlands 2007/2008 und durch den Beitritt der osteuropäischen Länder zur EU, in diesem
Wettbewerbsumfeld teilweise eingebüsst hat.
Proportionaler Steuersatz
Keine Substanz-
besteuerung
Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit
29