Volltext: Zukunft Steuerstandort Liechtenstein

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Berechnungsbeispiele Alleinerziehende 
Beispiel A: Alleinerziehende/r ohne eigenes Vermögen, Erwerbseinkommen? in Höhe 
von CHF 30.000 
Beispiel B: Alleinerziehende/r ohne eigenes Vermögen, Erwerbseinkommen in Höhe 
von CHF 60.000 
Beispiel C: Alleinerziehende/r mit eigenem Vermögen'® in Höhe von CHF 450.000, 
Erwerbseinkommen in Höhe von CHF 90.000 
Beispiel D: Alleinerziehende/r mit eigenem Vermögen in Höhe von CHF 600.000, 
Erwerbseinkommen in Höhe von CHF 120.000 
Beispiel E: Alleinerziehender mit eigenem Vermögen in Höhe von CHF 750.000, 
Erwerbseinkommen in Höhe von CHF 150.000 
  
Beispiel A 
Beispiel B 
Beispiel C 
Beispiel D 
Berechnung nach SteG 
Beispiel E 
  
  
  
  
  
  
  
  
Vermögen 0 0 450.000 600.000 750.000 
Erwerb vor Haus- 
haltsabzug 30.000 60.000 90.000 120.000 150.000 
Steuerbetreffnis 
Vermögen 0 0 205 286 367 
Steuerbetreffnis 
Erwerb 259 583 907 1.231 1.555 
Summe 259 583 1.112 1.517 1.922 
Progressions- 
zuschlag 57 670 2.391 4.096 6.343 
Zwischentotal 311 1.253 3.504 5.614 8.266 
Alleinerziehen- 
denabzug -148 -208 -584 -935 -1.157 
Steuer 
(Land+Gemeinde"") 487 3.134 8.760 14.035 21.327 
  
nach Steuerreform 
  
Summe 
Vermögensertrag 
und Erwerb 30.000 60.000 102.750 137.250 171.750 
Steuer 
(Land+Gemeinde) 60 2.400 7.170 11.647 16.822 
  
Entlastung absolut 
Entlastung durch Steuerreform 
427 
734 
1.590 
2.388 
4.504 
  
Entlastung in % 
  
  
87,7% 
23,4% 
  
  
18,2% 
  
17,0% 
  
21,1% 
  
  
  
? Mit ,Erwerbseinkommen" wird in den Berechnungsbeispielen jeweils das Erwerbseinkommen nach Abzug sámtlicher Gewinnungs- 
kosten und sonstiger Abzugsbetràge mit Ausnahme des Haushaltsabzugs verstanden. Nur letzterer wird durch die Steuerreform in den 
Grundfreibetrag integriert. Die anderen Abzugsbeträge bleiben unverändert erhalten. 
?? Nach der Steuerreform wird kein Vermógenssteuer-Freibetrag mehr gewáhrt. Stattdessen werden Hausrat und Fahrzeuge bei Allein- 
erziehenden im Umfang von bis zu CHF 25.000 von der Vermógenssteuer befreit. Für die Berechnungsbeispiele wird unterstellt, dass der 
so von der Vermógenssteuer befreite Wert CHF 25.000 betrágt. 
"1 Gemeindesteuerzuschlag in Hôhe von 200%.
	        

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