Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Personenverkehr Einer der schwierigsten Verhandlungsentscheide war der Verzicht im November 1990, eine Ausnahmeregelung zur Nichtanwendung eini- ger Bestimmungen des freien Personenverkehrs für Liechtenstein zu be- antragen. Mehrere Gründe sprachen aber für diese Haltung: Erstens wäre dies eine sehr schwerwiegende Ausnahmeregelung gewesen, die je- denfalls dem allgemeinen EFTA-Verhandlungsangebot, keine Ausnah- meregelungen zu beantragen, widersprochen hätte und generell eine Be- lastung für unsere Verhandlungsposition gewesen wäre. Ein zweiter bedeutender Grund war, dass die Nichtanwendbarkeit einzelner Rechts- akte oder ganzer Kapitel automatisch reziproken Effekt gehabt hätte. Somit hätten auch Liechtensteiner nicht den freien Personenverkehr im gleichen Umfang nutzen und frei einen Arbeitsplatz mit Aufenthalt in einem EG-Land wählen können. Dies wäre nicht zuletzt für unsere in- ternational tätigen Unternehmen ein erheblicher wirtschaftlicher Nach- teil gewesen. Ein solcher Antrag wäre auch gegenüber der Schweiz pro- blematisch gewesen, bei der ebenfalls die Personenverkehrsthematik po- litisch hohe Wellen schlug. Schlussendlich konnte ein recht befriedigendes Protokoll mit verlängerbaren Fristen zur einseitigen Be- schränkung des Aufenthaltsrechts sowie eine liechtensteinische Erklä- rung mit Bedingungen zur Anwendung der allgemeinen Schutzklausel ausgehandelt 
werden. Freier Kapitalverkehr Bedenken gab es in Liechtenstein bei der Liberalisierung des Grunderwerbs durch den EWR. Auch hier konnte durch die Möglich- keit der Beschränkung von Zweitwohnsitzen in Verbindung mit der Be- grenzung der Aufenthaltsbewilligungen und längeren Übergangsfristen eine akzeptable Lösung gefunden werden. Auch umfasst die oben er- wähnte Erklärung zur allgemeinen Schutzklausel auch den Grunder- werb. Freier Dienstleistungsverkehr Nachdem vereinbart worden war, dass der Rechtsbestand zur Steu- erharmonisierung der EG nicht Gegenstand des EWR werden würde, wurde mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass in einer späten Phase der Verhandlungen die EG verlangte, die Direktive über den Informationsaustausch auch bei den direkten Steuern in das Ab- 86Nikolaus 
von Liechtenstein
	        

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