Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Liechtensteins Ausgangslage für die EWR-Verhandlungen Für Liechtenstein war das von Präsident Delors präsentierte Verhand- lungsangebot an die EFTA-Staaten keine Überraschung. Ein im Okto- ber 1988 stattgefundenes Seminar in Triesenberg eines Brüsseler Think Tanks, dem Center for European Policy Studies, hatte Optionen für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum von EG und EFTA zwischen Experten beider Seiten diskutiert. Die Vertreter der EG-Seite machten bereits deutlich, dass es keine gemeinsamen Entscheidungen über neue Binnenmarkt-Rechtsakte in einem EWR geben könne. Auch, dass kein «à la carte menu» für einzelne EFTA-Staaten bei der Auswahl des Bin- nenmarktrechts möglich wäre, war schon vor Verhandlungsbeginn so gut wie sicher: eine diesbezügliche Privilegierung gegenüber den eigenen Mitgliedsstaaten war mehr als unwahrscheinlich. Anlässlich eines kurz danach stattfindenden Besuchs einer liech- tensteinischen Delegation in Brüssel, unter Leitung von Regierungschef Hans Brunhart, bestätigten sich diese Eindrücke. Der Kontakt mit wich- tigen Exponenten der EG-Institutionen gab auch Gelegenheit, das Ver- ständnis Liechtensteins zu vermitteln, bei eventuellen Verhandlungen als eigenständiger Verhandlungspartner teilnehmen zu wollen. Liechtensteins Ausgangslage konkretisierte sich im Verlaufe dieser Gespräche und vor allem in den Sondierungsgesprächen nach der Rede Delors in der ersten Hälfte 1989: Anders als beim Freihandelsabkommen 1972 würde das angestrebte EWR-Abkommen weit über den Anwen- dungsbereich des Zollvertrags hinausgehen. Eine analoge Übernahme des schweizerischen Verhandlungsergebnisses mittels eines dreiseitigen Vertrags würde eine doppelte Abhängigkeit von Brüssel und Bern bei wichtigen staatlichen Hoheitsrechten bringen und den Spielraum natio- naler Gesetzgebung in unbegründeter Weise weiter beschneiden. Auch aus allgemeinen aussenpolitischen Gründen hätte eine solche Option langfristig negative Konsequenzen als präjudizieller Akt. Es musste daher alles daran gesetzt werden, bei den EWR-Verhandlungen als gleichberechtigter Partner zugelassen zu werden, mit dem Ziel dem Abkommen ebenfalls als Vertragspartei, neben den anderen EFTA-Staa- ten mit den gleichen institutionellen Rechten, beizutreten. Aufgrund des Minderstatus in der EFTA war dies aber keine Selbstverständlichkeit. Das Ziel musste vorsichtig angegangen werden, zumal in innen- wie aussenpolitischen Kreisen eine solche eigenständige Position als 81 
Liechtensteins integrationspolitischer Weg in den EWR
	        

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