Die Freie Liste erreicht einen Stimmenanteil von 10.38 Prozent und stellte zwei Abgeordnete. Dr. Markus Büchel wird neuer Regierungs- chef, Dr. Mario Frick Regierungschef-Stellvertreter, Regierungsräte sind Dr. Cornelia Gassner, Dr. Michael Ritter und Kurt Korner. Erstmals ist eine Frau Regierungsmitglied, wenn auch noch im Nebenamt wie ihre beiden Kollegen Regierungsräte. Im Oktober 1993 finden erneut Land- tagswahlen statt, nachdem die FBP ihrem eigenen Regierungschef das Misstrauen ausgesprochen hat. Die VU hat wieder die absolute Mehr- heit, Dr. Mario Frick wird Regierungschef, Thomas Büchel Regierungs- chef-Stellvertreter, als Regierungsräte werden Dr. Michael Ritter, Dr. Andrea Willi und Dr. Cornelia Gassner tätig. 48Roland
Marxer 50Liechtenstein 1988–1998, S.
59.
Liechtenstein 1989–1993 1989 – Neue Ferienregelung für das Staatspersonal – Festlegung von Rahmenbedingungen für die Reorganisation der Liechtensteinischen Musikschule – Verabschiedung eines Handbuchs mit Gestaltungsrichtlinien für das Erscheinungsbild der Landesverwaltung – Teilrevision des Schulgesetzes – Umstellung des Schulbeginns auf den Herbst an liechtensteinischen Schulen für das Jahr 1989/1990 – 28181 Einwohner und Einwohnerinnen in Liechtenstein – Liechtenstein als Ehrengastland am «Comptoir Suisse» in Lausanne – Ablehnung der Einführung des Staatsvertragsreferendums (Initiativbegehren der Freien Liste) in einer Volksabstimmung 1990 – Definitive Festlegung des 15. Augusts als Staatsfeiertag – Erbhuldigung auf Schloss Vaduz am 15. August; Versprechen auf die Verfassung von Fürst Hans-Adam II. und Erbprinz Alois50 – Scheitern der Vorlage für ein neues Steuergesetz (u. a. Einführung einer Einkommens- steuer) in einer Volksabstimmung mit 24 Prozent Ja-Stimmen gegen 76 Prozent Nein- Stimmen – Neues Besoldungsgesetz – Konzept zur Erarbeitung einer koordinierten Liechtenstein-Kommunikation – Abschluss der Vernehmlassung zum Schulgesetz – Verabschiedung eines Abfall-Leitbilds für Land, Gemeinden und Bevölkerung – Ablehnung der Herabsetzung des Wahl- und Stimmrechts auf 18 Jahre in einer Volks- abstimmung