Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Die von vielen unerwarteten unterschiedlichen Abstimmungsergebnisse in der Schweiz und Liechtenstein machten es erforderlich, für den Bei- tritt Liechtensteins zum EWR kreative Lösungen zu erarbeiten, die der politischen Abstützung auf oberster Ebene bedurften. So begannen 1993 unter der «Regierung Brunhart IV» mit grosser Unterstützung von Bun- desrat Jean-Pascal Delamuraz Verhandlungen mit der Schweiz zur Vor- bereitung der Teilnahme Liechtensteins am EWR ohne die Mitglied- schaft der Schweiz im EWR. Liechtenstein trat schliesslich dem EWR am 1. Mai 1995 bei. Bereits 1990 war die Anpassung von Artikel 8 des Zollvertrags erfolgt, um Liechtenstein die selbständige Teilnahme an wirtschaftlichen Organisationen im Deckungsbereich des Zollvertrags und damit in einem ersten Schritt die Mitgliedschaft in der EFTA zu ermöglichen, also in einer Organisation, in welcher die Schweiz Mitglied war. In einem zweiten Schritt (1994) ging es um eine nochmalige Anpassung des Zoll- vertrags, um Liechtenstein die Mitgliedschaft im EWR zu gestatten, obwohl die Schweiz nicht daran teilnahm. Die «parallele Verkehrsfähig- keit von Waren»46war zu einem viel hinterfragten und nicht allen begreiflichen Schlüsselwort geworden. Die gleiche Anpassung von Arti- kel 8 diente dann auch für die Mitgliedschaft Liechtensteins in der Welt- handelsorganisation im Jahr 1995. 1993 wurde eine liechtensteinische Vertretung in Brüssel «aufgrund der zunehmenden Bedeutung Brüssels als Zentrum der europäischen In- tegration» errichtet und am 14. Oktober erfolgte die Aufnahme der di- plomatischen Beziehungen mit der EG. Botschafterin Prinzessin Maria Pia Kothbauer wurde die erste liechtensteinische Vertreterin in Brüssel. Wir befinden uns in aussenpolitisch für Liechtenstein ereignisrei- chen Jahren. 1992 wurde die Errichtung einer Vertretung bei den inter- nationalen Organisationen in Genf vorgenommen, zusätzlich zur liech- tensteinischen Vertretung bei der EFTA, welche bereits unter der Lei- tung von Dr. Andrea Willi, der späteren Aussenministerin, stand. 46Roland 
Marxer 46Gemeint ist damit, dass Waren aus dem EWR-Raum und Waren aus dem Schweizer Wirtschaftsraum in Liechtenstein «nebeneinander» in Verkehr gebracht werden konnten. Liechtenstein musste gegenüber den EWR-Partnern sicherstellen, dass Waren aus der Schweiz, die im EWR nicht zugelassen waren, nicht auf dem Weg über Liechtenstein in ein EWR-Land gelangen konnten. Wahrlich ein «Sonderfall Liechtenstein»!
	        

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