Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

zum EWR5und dem EWR-Nein der Schweiz. Danach versuchte man im Bankenrecht weiterhin nahe an der Schweiz zu bleiben, musste aber das Europarecht beachten. Insofern ist es nicht überraschend, dass das Bankgeheimnis in Liechtenstein gleich funktioniert bzw. funktionierte wie in der Schweiz. Die liechtensteinischen Banken und vor allem das liechtensteini- sche Treuhandwesen standen zumindest bis zum EWR-Beitritt nicht wirklich in Konkurrenz mit dem Schweizer Finanzplatz. Vielmehr funk- tionierte der liechtensteinische Finanzplatz sehr stark als «Zulieferer» von Stiftungen, Anstalten und anderen Gesellschaften und somit ein Stück weit als «verlängerte Werkbank» der Schweiz. Dies führte Ende der 1970er-Jahre dazu, dass Liechtenstein in den SKA-Skandal mitein- bezogen wurde. In der Filiale Chiasso der Schweizerischen Kreditanstalt (heute Credit Suisse) verursachten Mitarbeiter durch Zinsmanipulatio- nen Verluste in der – insbesondere für damalige Verhältnisse – immensen Höhe von CHF 2 Mrd. Um diese Manipulationen vorzunehmen, be - dienten sich jene Mitarbeiter auch liechtensteinischer Anstalten, weshalb Liechtenstein ebenfalls in diese Affäre hineinzogen wurde. Eine Folge dieses Skandals war eine breit angelegte Revision des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts;6mit dem Ziel, gewisse Manipulationen in Zukunft zu verunmöglichen. Zu einer Zäsur kam es mit dem Beitritt Liechtensteins zum EWR. Während die Liechtensteiner in zwei Volksabstimmungen – die erste Ende 1992 und dann definitiv in der zweiten Abstimmung im April 19957 – den Beitritt zum EWR guthiessen, entschieden sich die Schweizer für 313 
Der Finanzplatz im Fokus: Herkunft und Entwicklung 5Die Literatur hierzu ist mannigfaltig. Immer noch lesenswert: Michael Ritter, Das Fürstentum Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum – ein besonderes Inte- grationsmodell, in: LJZ 1996, S. 1 ff.. Die letzte Bestandesaufnahme durch die Regierung fand zum Anlass der 15-jährigen Mitgliedschaft Liechtensteins statt: Bericht und Antrag Nr. 2010 / 17 der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend 15 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 6Mit LGBl. 1980 Nr. 39. 7Es waren deswegen zwei Volksabstimmungen nötig, weil die Schweiz im Dezember 1992 den Beitritt zum EWR ablehnte. Aufgrund der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein mussten in der Folgen zuerst zwischen diesen beiden Staaten die Grundlagen gelegt werden, damit ein EWR-Beitritt möglich ist. Bei- spielsweise mussten Massnahmen gesetzt werden, damit der Zollvertrag und der EWR sich im Bereich des Warenverkehrs nicht «in die Quere» kamen. Zudem
	        

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