Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Direkte Demokratie und Sanktionsrecht des Fürsten Liechtenstein eröffnet den politischen Akteuren eine breite Palette an direktdemokratischen Mitbestimmungsrechten.29Dies fordert die Par- teien einerseits heraus, bietet ihnen aber gleichzeitig zusätzliche Wege der politischen Einflussnahme, aber auch der Verlagerung von Streit- punkten in die direktdemokratische Arena. Die Möglichkeit eines Referendums begleitet den politischen Ent- scheidungsprozess permanent. Gesetzesbeschlüsse des Landtags, Finanzbeschlüsse und seit 1992 auch die Zustimmung zu Staatsverträgen werden in der Regel zum Referendum ausgeschrieben. Dies prägt die Diskussionen im Landtag, da von vornherein klar ist, dass unpopuläre Entscheidungen allenfalls ein Nachspiel an der Urne haben. In einem solchen System ist der Kompromisscharakter daher von vornherein angelegt und konkordanzdemokratische Aspekte überwiegen die kon- kurrenzdemokratischen.30Dies beginnt schon bei der Ausarbeitung einer Vorlage durch die Regierung, indem meist ein breites Vernehm - lassungsverfahren vorgeschaltet wird. Am Ende resultieren in der Regel mehrheitsfähige Vorlagen. Am Schluss des Gesetzgebungsprozesses steht noch das Sanktions- recht des Fürsten. Je nach Sachverhalt und allfälligem Positionsbezug des Fürsten sind die Parteien beziehungsweise Regierung und Landtag, allenfalls auch Initianten von Volksinitiativen gezwungen, auch die Hal- tung des Fürsten zu berücksichtigen. Dies fördert zusätzlich den Kom- promisscharakter, der im komplexen politischen System Liechtensteins mit seinen verschiedenen Vetospielern angelegt ist.31 Trotz direkter Volksrechte und einer starken Rolle des Fürsten bleiben die Regierung und der Landtag die Hauptakteure im Gesetzge- bungsprozess. Das Referendum wird nur selten ergriffen. Seit der Ein- führung dieses Instruments gibt es durchschnittlich etwa alle vier Jahre eine Volksabstimmung aufgrund eines Referendums. Nicht viel häufiger 258Wilfried 
Marxer 29Zu den Instrumenten und deren Wirkung siehe Marxer/Pállinger, System contexts; Marxer, Direkte Demokratie. 30Michalsky, Liechtenstein: Konkordanzdemokratie. 31Hierzu etwa Beck, Rechtliche Ausgestaltung, S. 98–120; Marxer, Parliamentaria- nism; Marxer, Wahlverhalten, S. 67–105; Waschkuhn, Politisches System, S. 243–279 (teilweise nicht mehr aktuell).
	        

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