Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Bürgerinitiativen mitzuwirken, bestehen solche Rechte in Liechtenstein nicht. Für die Parteien bedeutet dies unter anderem, dass sich die Rekru- tierungsbasis bei Wahlen entsprechend reduziert. Der Parteienwettbe- werb konzentriert sich ebenso auf die liechtensteinischen Staatsangehö- rigen. Nicht zuletzt ist davon auszugehen, dass die Anliegen der liech- tensteinischen Wohnbevölkerung gegenüber der ausländischen Wohnbevölkerung stärkeres Gewicht bekommen. Auf der anderen Seite haben Liechtensteinerinnen und Liechten- steiner, die im Ausland leben, kein Wahlrecht in Liechtenstein.22Dem Interesse der Betroffenen an einem Wahlrecht und den Vorteilen einer allenfalls stärkeren und dauerhaften Identifikation dieses Personenkrei- ses mit Liechtenstein steht das Argument gegenüber, dass sie von Ent- scheidungen in Liechtenstein nicht unmittelbar betroffen sind. In der Diskussion ist allerdings auch immer wieder der Vorbehalt zu hören, dass die Auslandliechtensteiner weniger gut in ihren politischen Haltun- gen und Parteipräferenzen einzuschätzen sind und auch die grosse Zahl an Auslandliechtensteinern einen beträchtlichen Einfluss auf den Aus- gang von Wahlen und Abstimmungen haben 
könnte.23 Koalition, Kompromiss, Konkordanz In der Parteienforschung wird das unterschiedliche Profil von Parteien mit zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konfliktlinien, sogenannten Cleavages, in Zusammenhang gebracht: Kapital und Arbeit, Kirche und Staat, Stadt und Land, Zentrum und Peripherie. Wenn man an die Zeit der Parteigründungen in Liechtenstein zurückdenkt, existierten insofern moderate Cleavage-Strukturen, als die VP in der Arbeiterschaft stark verwurzelt war, während die FBP starken Rückhalt in bürgerlichen und 253 
Parteien im Wandel 22Siehe hierzu die Studie von Marxer und Sele, Auslandswahlrecht. 23Offiziell sind bei Botschaften rund 3000 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland registriert. Die hohe Zahl an Einbürgerungen von nicht in Liechtenstein Wohnhaften in den vergangenen Jahrzehnten lässt allerdings vermuten, dass die Zahl eher bei rund 8000 liegen könnte. Die aktuell in Landtag und Regierung ge- führte Diskussion (Stand: Mai 2014) könnte zur Einführung des Wahlrechts für Auslandliechtensteiner führen, die eine «potenzielle Betroffenheit» von Entschei- dungen aufweisen, wobei auch mehrere frühere Wohnsitzjahre in Liechtenstein vo- rausgesetzt würden. Dies würde den Personenkreis beträchtlich einschränken.
	        

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