Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Der Zollvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz im europäischen Umfeld Hanspeter Tschäni Als die schweizerische Delegation im Mai 2007 zur ersten Verhand- lungsrunde für ein Freihandelsabkommen1mit Japan in Tokio eintraf, fand sie die japanischen Kollegen in heller Aufregung vor. Sie hatten erst ein paar Tage zuvor entdeckt, dass die Schweiz und Liechtenstein seit 1924 eine Zollunion bilden. «Nun sind wir», so war zu hören, «bei all unseren Vorbereitungen von der Annahme ausgegangen, dass wir nur mit einem EFTA-Land verhandeln, und nun stellt sich heraus, dass wir es faktisch mit der Hälfte der EFTA-Mitglieder zu tun haben». Das war im sorgfältig vorbereiteten japanischen Drehbuch für die Verhandlungen nicht vorgesehen, und auf unvorhergesehene Tatbestände spontan zu reagieren, gehörte nicht zu den japanischen Stärken. Sie schafften es den- noch, der Schweiz bereits an der ersten Runde unzählige Fragen zum Verhältnis mit Liechtenstein zu stellen. Wenig später traf in Bern ein umfangreicher Fragenkatalog ein, der sämtliche Szenarien ansprach, die man sich im Rahmen einer Zollunion vorstellen konnte. Seine Beant- wortung stellte auch die Sachverständigen in Bern und Vaduz vor Pro- bleme, weil die Fragen nicht nur die Praxis der langjährigen Beziehun- gen ansprachen, sondern für jedes Detail auch die gesetzlichen Grundla- gen und relevante Statistiken verlangten. Wie konnte man den japanischen Kollegen angesichts ihrer formalistischen Tradition ver- ständlich machen, dass der Zollvertrag zwar die allgemeinen Regeln der Zollunion festlegte, die Anpassung an sich ändernde Umstände jedoch dynamisch erfolgte und bei konkreten Problemen ein Telefongespräch zwischen Vaduz und Bern oft eine schnellere und effizientere Lösung brachte als eine formelle Vertragsänderung oder eine detaillierte und 207 
1Freihandels- und wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen Schweiz-Japan, unter- zeichnet am 19.2.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009.
	        

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