Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

nung als Völkerrechtssubjekt» habe und die selbständige Vertretung in Helsinki auch zum «Nachweis der Führung einer eigenen Aussenpo - litik»9dienen könne. Liechtenstein war an allen Vorbereitungstreffen ab 1972 bis zur Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975 mit einer eigenen Delegation vertreten und beteiligte sich aktiv an den Arbeiten der Konferenz. Bei der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte im August 1975 fügte es sich, dass der liechtensteinische Regierungschef Dr. Walter Kieber die Konferenz am Schlusstag präsidierte. Er hielt u. a. fest: «Die Fürstliche Regierung freut sich, feststellen zu können, dass die Ver- handlungen in der KSZE, nicht zuletzt dank des bewährten Verfahrens des Konsensus und der Rotation stets in einem offenen Geiste geführt wurden, so dass es auch einem kleinen Land wie Liechtenstein möglich war, daran gleichberechtigt und unter voller Wahrung seiner Interessen teilzunehmen.»10 In der Schlussakte sind zehn Prinzipien des friedlichen Zusam- menlebens definiert, so insbesondere die souveräne Gleichheit der Staa- ten und die Konsensregel. Ziel unter den damals 35 Teilnehmerstaaten war die Normalisierung der Beziehungen angesichts des Ost-West-Kon- flikts und eine Ersatzlösung für einen nie geschlossenen Friedensvertrag. Auch die Umbenennung in Organisation für Sicherheit und Zusammen- arbeit in Europa (OSZE) ab 1995 hat an der Grundausrichtung nichts geändert. Die Organisation, die mittlerweile 57 Teilnehmerstaaten zählt, richtet ihr Augenmerk weiterhin auf die Lösung von Langzeitkonflik- ten, Konfliktverhütung und Konfliktmanagement, und auf demokrati- sche Reformen. Liechtenstein hat an allen Folgetreffen teilgenommen und die ent- sprechenden Dokumente verabschiedet (Charta von Paris, 1990, Euro- päische Sicherheitscharta von Istanbul, 1999, Gipfelerklärung von Astana «Auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft», 2010). Die liechtensteinische Mitarbeit konzentrierte sich von Anfang an auf den Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und auf die Einhaltung der Verfahrensregeln. Seit der Gründung der Parlamentari- schen Versammlung der OSZE im Jahr 1991 ist Liechtenstein auch in 152Andrea 
Willi 9Von Ledebur-Wicheln, a.a.O., S. 102. 10Liechtensteiner Volksblatt, 2. August 1975, S. 2.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.